
Google stellt Suchergebnisse in der Regel per verlinktem Seitentitel dar, gefolgt von einigen Textschnipseln aus der Seite, in welchen die Suchbegriffe vorkommen. Kann diese automatisierte Vorschau als ehrverletzende Äußerung verstanden werden, so habe Google gefälligst die Ergebnisausgabe entsprechend zu schönen. So die Pressekammer des LG Hamburg am vergangenen Dienstag. Eine entsprechende Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
Schreibt jemand wie Marcel auf seinem Mein Parteibuch - Blog nun einen Text, in dem er darauf hinweist, dass im Zusammenhang mit bestimmten Berufsgruppen - beispielsweise aus der Immobilienbranche - auch negative Begriffe fallen, ohne auch nur einen Zusammenhang herzustellen oder eine Zuschreibung vorzunehmen, dann kann die kostenpflichtige Abmahnung ins Haus flattern. In seinem Fall geschah dies gestern, eine Fristsetzung zur Entfernung der unerwünschten Inhalte wurde gnädigerweise bis morgen, Freitag gewährt. Bis dahin habe Marcel auch Zeit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Abmahnkosten in Höhe von 1.832 Euro zu begleichen.
Anlass der Abmahnung: Der Bericht über die Suchergebnisse Googles bei der Eingabe des Namens von Andreas K., seines Zeichens Chef einer Firma, welche Anlagen in Immobilien vermittelt. Im Bericht enthalten: die beanstandeten Begriffe sowie ein Link zur Seite, die Google als erstes Suchergebnis ausgibt.
Zu diesem Suchergebnis tauchen in der Vorschau Googles auch "ehrverletzende" Begriffe auf, welche Google doch zu entfernen habe - so jedenfalls die einstweilige Verfügung gegen die Suchmaschine. Die EV wurde von der Pressekammer des LG Hamburg bestätigt, selbst wenn dies die manuelle Kontrolle aller Suchergebnisse Googles bedeuten würde.
Denn unterscheiden, wann eine Vorschau ehrverletzend sein könnte, kann Google mit technischen Mitteln alleine nicht. Rolf Schälike, der das Verfahren beobachtete, fragte sicherheitshalber nach der Urteilsverkündung nochmals nach:
"Wie kann Google entscheiden, falls im Suchergebnis folgendes erscheint:
Rolf Schälike
Immobilienbetrug
was mich nicht stören würde - im Gegenteil -, weil es ein Buch von mir "Immobilienbetrug" sein könnte, erhielt ich zur Antwort, dass sich Google vorher schlau machen müsse und vorab sicherheitshalber diese Beziehung beim Suchen ausschließt."
Setzt sich diese Rechtsprechung durch, so kann Google die in China gesammelte Expertise bei der Zensur von Webseiten und Suchergebnissen bald auch effektiv in Deutschland einsetzen - ein großer Schritt hin zum Netz, welches nur noch nach Unternehmensvorgaben geschönt den Bürgern zugemutet werden kann und in dem ohne Vorabkontrolle nicht einmal eine Ergebnisvorschau einer Suchanfrage ausgegeben werden darf.
Dies das große Bild. Über das man nur mit Vorsicht schreiben darf, und dabei bitte keine Beispiele angeben sollte, denn sonst könnte man schnell eine Abmahnung plus Kostennote im Fax vorfinden. Wie Marcel, der den beanstandeten Link sowie den Namen Andreas K.' inzwischen aus seinem Blog entfernt hat.
Selbst das dürfte möglicherweise noch nicht ausreichend zensiert sein: Rückschlüsse auf die Identität der beteiligten Personen seien ja mit entsprechendem Vorwissen immer noch möglich, je nach Richter sei der jetzige Stand der Seite damit immer noch ein immenses Risiko, so ein Kommentar zum bisherigen Stand der Dinge.
News Redaktion am Donnerstag, 04.05.2006 12:17 Uhr
Trotzdem es ist lächerlich Google wegen sowas zu verklagen. ...
Mal abgesehen das Google garnichts dafür kann. Googles System arbeitet (praktisch) ohne menschlichen Einfluss von Google her was die Indexierung und das Ranking (ok da wird wohl eher eingegriffen) angeht. Somit kann Google garnichts dafür wenn solche Ergebnisse kommen. naja, sie kà ...
Die glauben wirklich sie könnten jeden Blogger verklagen nur weil google etwas von seiner Seite indiziert hat. Google zensieren? Naja, bei so spezifischen Sachen wie Nazi seiten kann ich das ja noch verstehen, da ich google nicht benutze um solche Seiten zu suchen ist mir das auch egal. Aber google ...
Das ist wohl wahr, aber wie viele haben trotzdem bereits eine Abmahnung erhalten und nur aus Angst vor einem Verfahren und dem erheblichen finanziellen Risiko gezahlt, auch wenn die Berichte rechtlich vollkommen i.O. sind? Ich bekam letzte Woche z.B. auch eine Rechnung weil ic ...
Wer behauptet das? Auch kritische Berichte sind zulässig. Sie müssen nur wahr sein und dürfen keine unsachliche Schmähkritik beinhalten. Das ist wohl wahr, aber wie viele haben trotzdem bereits eine Abmahnung erhalten und nur aus Angst vor einem Verfahren und dem erheb ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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