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Informationelle Selbstbestimmung - Privileg oder Grundrecht?

Unter dem Titel "Arbeitsuchende unter Generalverdacht" veröffentlichten heute der Bundes- und die Landesbeauftragten für Datenschutz eine Stellungnahme zum geplanten "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende", mit der sie der Bundesregierung weitgehende Verstöße gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung bescheinigen.

Was jene, die sie beschließen wollen, als Zumutung empfinden würden, wendete man sie auf sie an, soll mit den neuen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden: der gläserne Mensch, der als Erwerbsloser, so der Geist des Fortentwicklungsgesetzes, erst beweisen muß, daß er im Sinne seiner Erfinder unschuldig - Neusprech: anständig - ist.

Grundsätzlich als Betrüger angesehen werden Erwerbslose, die mit anderen Leistungsbeziehern zwar unter einem Dach leben, aber angeben, dies nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu tun. Letzteres wirkte sich leistungsmindernd aus, da die Grundsicherung nicht als Individualanspruch gewährt wird. Hier muß nun bewiesen werden, daß eine eheähnliche Gemeinschaft nicht existiert.

"Wie dies in der Praxis geschehen soll", erklären die Datenschützer, "ist unklar". Sie fürchten, daß Betroffene genötigt werden könnten, sensible Daten preis- oder weiterzugeben. "Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Eine solche exzessive Datenerhebung wäre datenschutzrechtlich nicht hinnehmbar."

Bedenken haben die Datenschützer auch wegen der geplanten automatisiert ablaufenden Datenabgleiche, die verdachtsunabhängig erfolgen sollen. Solche Abgleiche seien "grundsätzlich nur unter sehr engen Voraussetzungen dann zulässig, wenn sie im vorrangigen öffentlichen Interesse tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind." Dieses Interesse werde aber nicht begründet.

Geplant werden offenbar auch Routineanfragen bei anderen Behörden, etwa dem Kraftfartbundesamt, beschlossene Sache sind weiters schon telefonische Kontrollanrufe bei Leistungsbeziehern, die auch durch private Call-Center durchgeführt werden sollen, und ein Außendienst, der mit Hausbesuchen Leistungsmißbrauch aufdecken soll.

Die Datenschützer verneinen eine Mitwirkungspflicht Betroffener bei solchen Kontrollmaßnahmen, die wohl eher einer Bespitzelung gleichkommen. "Es ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren, auf diese Weise alle Arbeitsuchenden, die Grundsicherung beanspruchen, unter Generalverdacht zu stellen." lautet ihr Urteil.

Scharf kritisieren sie auch, daß durch die anstehende Neuregelung, das Kompetenzwirrwarr beim Datenschutz bei den Leistungträgern nicht aufgelöst werde, sie fürchten gar eine Verunmöglichung eines effektiven Datenschutzes:

Die Probleme werden durch den in sich widersprüchlichen Entwurf verfestigt. Einerseits soll die Bundesagentur für Arbeit in Angelegenheiten der ARGEn künftig die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle sein. Andererseits bestimmt der Gesetzentwurf, dass die Länder für die organisatorischen Angelegenheiten und damit auch für den Datenschutz verantwortlich sein sollen. Eine effektive Datenschutzkontrolle wird dadurch unmöglich.

So würde das Fortentwicklungsgesetz aber immerhin seiner Bezeichnung gerecht. Fortentwickelt im Wortsinn wird mit dem Datenschutz das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung.

News Redaktion am Freitag, 26.05.2006 17:57 Uhr

tagsTags: informationsfreiheit selbstbestimmung

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