
Einen Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar soll Jammie Thomas-Rasset, eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern begleichen, weil sie mithilfe der Tauschbörsen-Software KaZaA 24 urheberrechtlich geschützte Tracks verbreitet hatte.
Nach einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung folgte vor wenigen Wochen der Schuldspruch der Jury, welche den Schadensersatz für diese 24 Tracks auf insgesamt 1,92 Millionen US-Dollar festlegten. Beeindruckende 80.000 US-Dollar pro Track. Ob dieser Schaden tatsächlich in dieser Höhe entstanden ist, daran kann man durchaus seine Zweifel haben. Wenn man bedenkt, dass ein Track etwa einen US-Dollar kostet, so hätte sie jeden dieser Tracks jeweils 80.000 verbreiten müssen. Nicht dass dies unmöglich wäre, aber es scheint zumindest unwahrscheinlich. Die Recording Industry Association of America (RIAA) erkannte ebenfalls kurze Zeit nach dem Urteil der Jury, dass der Schadensersatz doch etwas hoch sei. Der Image-Schaden, den der Verband befürchtete, führte zu dem mehrmaligen Angebot, dass man sich noch anderweitig einigen möchte. Von diesen Schadensersatzforderungen möchte man nun allem Anschein nach ablenken, da man eine neue Forderung an das Gericht gestellt hat. Dieses soll Jammie Thomas-Rasset die Auflagen erteilen, sämtliche illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikwerken, egal ob auf dem PC oder auf CD, unverzüglich zu vernichten. Des Weiteren soll es ihr verboten werden, weiterhin die P2P-Software KaZaA zu benutzen, um der Industrie "erheblichen Schaden" zuzufügen. Sie könnte auf diese Weise die 1.702 Songs in ihrem Share-Ordner weiter verbreiten.
Man wundert sich vielleicht etwas über diesen Antrag und möchte vielleicht dahingehend ausweichen, dass seitens der Contentindustrie immer wieder absurde Forderungen gestellt werden. Diese ist jedoch nicht absurd, sondern raffiniert. Thomas-Rasset wurde nämlich für 24 Tracks zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt. Nicht für die 1.702 Tracks, die sich im Share-Ordner befanden. Die Zahl 24 wird jedoch von der RIAA totgeschwiegen, stattdessen versucht man nun, die 1.702 Tracks in die Medien zu bringen. Es scheint geradezu so, als wolle man den Eindruck erwecken, Thomas-Rasset sei für diese 1.702 Tracks verurteilt worden und nicht für lediglich 24. Der Gedanke dahinter dürfte schnell klar werden. Zwar ist der Schadensersatz bei dieser Menge an Werken nach wie vor grotesk hoch, jedoch nicht mehr grundlegend so fiktional, wie vorher. Denn eines dürfte auch der RIAA klar sein. Wer zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, wird sich einer Tauschbörse nie wieder nähern. Deren Antrag ist somit also völlig unnötig, es geht lediglich darum, einen anderen Eindruck des Verfahrens zu vermitteln.
Vielleicht wäre es wünschenswert, dass die RIAA die 80.000 US-Dollar pro Track auf alle 1.702 Werke fordert. Eine Schadensersatzsumme von 136 Millionen US-Dollar hätte sicher für noch weit größeren Medien-Rummel gesorgt und eventuell dazu geführt, dass sich mehr Menschen gegen das Urteil auflehnen. (Firebird77)
(via zeropaid, thx!) (Grafik von deca3001 on deviantART, thx!)
News Redaktion am Mittwoch, 08.07.2009 12:17 Uhr
Das wär doch mal was für Gulli's investigativem Journalismus. Ruft mal bei ner Dt. Verbraucherzentrale an und fragt wie das in Deutschland läuft :) ...
können die dann eine Zwangspfändung/versteigerung verlangen? Und wenn du dann wirklich pleite bist, ohne Haus, usw. und die Summe noch nicht abbezahlt ist? im prinzip ist es wie mit allen schulden, nur das du eben nicht über eine insolvenz davon loskommst. sie können dir gestunde ...
Die Recording Industry Association of America (RIAA) erkannte ebenfalls kurze Zeit nach dem Urteil der Jury, dass der Schadensersatz doch etwas hoch sei.Ach wirklich? Wer hat denen das verraten? So realitätsfremd wie die RIAA in der Regel ist, sind die da nie von selbst dra ...
Meines Wissens ist dafür ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid notwendig, also durchaus möglich. Würde mich eher inetressieren ob man in Amiland wegen privater Schulden eingebuchtet werden kann. Bei uns ist das ja nur in Ausnahmefällen möglich. ...
können die dann eine Zwangspfändung/versteigerung verlangen? Und wenn du dann wirklich pleite bist, ohne Haus, usw. und die Summe noch nicht abbezahlt ist? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen