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Link- und Logopolicy des Bundesgesundheitsministerium: Angst vor dem unbedarften Leser

"Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten: ...Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit." schreibt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Man müsse dennoch "keine Sorge haben", wenn man dieser Anordnung keine Folge leistet, jedenfalls, wenn man keine illegale oder Sekten-Seite betreibt.

Denn die spannende Link- und Logopolicy des BMGS sei dem verbreiteten Phänomen des unbedarften Lesers geschuldet, der annehmen könnte, Seiten, die das Logo des BMG verwenden oder Links auf dessen Seite setzen, könnten auf irgend eine Weise mit dem BMGS kooperieren. Ein handfester Streit ist darüber mit der Grünen Jugend entbrannt, der inzwischen rechtliche Schritte angedroht werden. In denen es nicht mehr um Links, sondern das Logo des BMGS geht.

Dieses dürfe man auch im Rahmen der Presseberichtserstattung nicht verwenden, so die telefonische Auskunft des BMGS. Grund sei die Verwechslungsgefahr, die dem unbedarften Leser suggerieren könnte, er befinde sich auf einer offiziellen Seite des BMGS, auch wenn die Seiteninhalte dies nicht unbedingt nahelegen.

Während die Blogosphäre amüsiert bis verärgert reagiert über eine Institution, die Internetrecht neu schreiben will, fragt Netzpolitik nach dem rechtlichen Stand der Dinge - über den es indessen keine Auskunft gab, einige Hintergründe der Linking Policy waren hingegen in Erfahrung zu bringen.

So resultiert die Verpflichtung zur Link-Genehmigung aus einer einige Jahre zurückliegenden Verlinkung durch Scientology, die nach Auffassung des BMGS den Eindruck erweckte, man arbeite mit der Sekte zusammen. Man müsse wegen der Verlinkung jedoch "keine Sorge haben", so die Auskunft, wenn man nicht gerade illegale Seiten betreibt oder Sekteninhalte verbreite.

Einen Link dürfe gulli.com setzen, dies auch nach dem Hinweis, dass die Webseite in Bezug auf Urheberrechte eine durchaus kritische Linie vertrete. Das Logo dürfe man hingegen nicht verwenden, auch nicht im Rahmen der Presseberichterstattung. Der Hinweis, dass selbst und gerade kritische Texte beispielsweise zu Großkonzernen regelmäßig mit Logos illustriert würden, wurde mit dem Hinweis gekontert, dass es sich beim BMGS eben nicht um eine Firma, sondern um die Bundesregierung handele.

Ein deutschsprachiges Internet, welches vollkommen nach den möglichen Eindrückem "unbedarfter Leser" gestaltet würde, dürfte ein recht trauriger Anblick sein, ob es dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik tatsächlich zugute käme, kann getrost bezweifelt werden. Schwerer wiegen jedoch die Einschnitte, die man in Berichterstattung und Meinungsäußerung im Netz vorzunehmen gedenkt.

"Rechtlich ist das kompletter Unsinn und einer Regierungsseite mehr als unwürdig", so Netzpolitik.org. Kämpferisch gibt sich die grüne Jugend, die schlicht fordert,

"...dass das Gesundheitsministerium seine absurden "Verlinkungsregeln" offline nimmt. Das Ministerium sollte sich darauf beschränken, die geltende Rechtslage vorzustellen, anstatt eigenhändig neues Recht schaffen zu wollen. Die GRÜNE JUGEND wird es nicht hinnehmen, wenn die Freiheiten im Internet einseitig beschnitten werden sollen - wir werden das Logo auf den beiden Seiten nicht löschen und den Rechtsstreit mit dem Ministerium ausfechten."

News Redaktion am Montag, 12.06.2006 11:50 Uhr

tagsTags: copyright linkverbot markenrecht logo internetrecht bundesgesundheitsministerium güne jugend

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