
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2006 sieht vor, dass künftig zur Erleichterung der Strafverfolgung das Telekommunikationsverhalten aller EU-Bürger bedarfsunabhängig aufgezeichnet und mindestens ein halbes Jahr lang vorgehalten werden soll. Insbesondere soll überwacht werden, wer wann mit wem telefoniert und per Email oder SMS kommuniziert hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bislang dürfen nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten gespeichert werden. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht<shortsplit>. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Beratungsstellen und Journalisten wichtig ist.
Der nun zur Abstimmung stehende Bundestagsantrag rügt, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfüge. Die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf diesen Gebieten müsse bewahrt werden. Auch Abgeordnete der Regierungskoalition wie Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU), Peter Danckert (SPD) und Jörg Tauss (SPD) sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zweifeln an der Rechtsgrundlage der Richtlinie. Vor dem EU-Gerichtshof klagen Irland und die Slowakei gegen die geplante Rundum-Überwachungspflicht.
"Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz", erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in dem "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" betont wird. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, für eine Überprüfung der Richtlinie zu stimmen. Ein Musterbrief, den besorgte Bürger an ihre Abgeordneten schicken können, findet sich auf der Website des Arbeitskreises. Am Samstag fand in Berlin eine Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung und gegen Überwachung statt.
News Redaktion am Montag, 19.06.2006 10:05 Uhr
Der Antrag zur Prüfung der Vorratsdatenspeicherung wurde abgelehnt. Gaaanz am Ende des Protokolls der 38. Sitzung: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt I.5 e, zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Jerzy Montag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jan Korte und weiterer Abgeord ...
Ich konnte beim besten Willen nicht herausfinden, wie das Ergebnis der Abstimmung lautete. Im Plenarprotokoll steht nur, dass dieser Punkt "beraten" wurde. Hat jemand genauere Infos? ...
Weil die FIFA Fußball-WM nichts mit Politik zu tun hat, wie heute schon demonstriert wurde, wird die morgige Bundestagssitzung pünktlich um 15:30 Uhr beendet werden. Der [url=http://www.b ...
Der Kommentarlink fehlt. Ein Musterbrief, den besorgte Bürger an ihre Abgeordneten schicken können, findet sich auf der Website des Arbeitskreises. Musterbriefe finde ich arm. Wer so faul oder inkompetent ist, selber keinen Brief verfassen zu können, der wird (nicht ganz zu Unrech ...
Der Bundestag stimmt morgen über einen Gruppenantrag mit dem Titel "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" ab. 130 Abgeordneten von FDP, Grünen und der Linken fordern die Bundesregierung auf, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen, bis der Europäis ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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