
Das Verfahren gegen den Filesharer wurde gemäß §153 I StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Davon unbetroffen bleibt indessen die Möglichkeit der Zivilklage, die erwartungsgemäß auch ergriffen wurde. Statt der 10.000 Euro pro Song begab sich die klagende Partei in niedrigere, wenngleich nach wie vor hahnebüchene Schadensersatzforderungen: mit insgesamt 6.000 Euro will man sich die Anzeige versilbern.
Dennoch setzt die Einstellung des Strafverfahrens ein positives Zeichen: Noch vor wenigen Wochen hatte die StA Augsburg die Verurteilung eines Filesharers gefordert und eine Strafe von 10 Tagessätzen pro Song als angemessen angesehen.
Das Verfahren gegen den Bearshare-Nutzer ist auch in Bezug auf die Ermittlungen der IFPI beachtenswert: während offiziell nur eine Razzia unter eDonkey-Nutzern bekanntgegeben wurde, in der insgesamt gegen 3.500 Personen Anzeige erstattet wurde, ist im selben Zeitraum offenbar auch das Gnutella-Netz überwacht worden.
News Redaktion am Montag, 19.06.2006 14:29 Uhr
Mmmh....aber nun die Frage: Es wird separat ausformuliert, "soweit das Laden.... ein Vervielfältigung erfordert"..... Würde ja im Umkehrschluss die Möglichkeit implementieren, das dem nicht so sein muss. Wenn Sie unbeschränkt Recht hätten, hätte es dieser Formulierung n ...
Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, Mmmh....aber nun die Frage: Es wird separat ausformuliert, "soweit das Laden.... ein Vervielfältigung erfordert"..... Würde ...
?? hxxp://www.jurpc.de/rechtspr/19990145.htm LG Mannheim, Urteil vom 11.09.98 7 O 142/98 Benutzung der Software keine Vervielfältigung Das LG Mannheim sollte mal das Gesetz genauer lesen: § 69c UhrG Zustimmungsbedürftige Handlungen Der Rechtsinhaber hat das ausschl ...
Das Laden vom Massen in den Arbeitsspeicher ist eine Vervielfältigung! ?? hxxp://www.jurpc.de/rechtspr/19990145.htm LG Mannheim, Urteil vom 11.09.98 7 O 142/98 Benutzung der Software keine Vervielfältigung Demnach stellt die bloße Benutzung des Computerpr ...
Wie kommt an in den Besitz, wenn man nicht an deren Verbreitung mitgewirkt hat. Ganz einfach, indem man sich das Zeug runterläd ohne was upzuloaden und das geht ganz gut soweit ich das gehört habe. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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