Dix erklärte, die Regierungskoalition solle vor der Umsetzung zumindest die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über eine Klage Irlands und der Slowakei gegen die Richtlinie abwarten. Dem schließt sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an. "Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz", so der Jurist Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung. Er verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in dem "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" betont wird.
Irland und die Slowakei rügen in ihrer kürzlich eingereichten Klage, die Richtlinie sei auf einer falschen rechtlichen Grundlage beschlossen worden. Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof in einem ähnlichen Verfahren bereits entschieden, dass Maßnahmen "zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken" nicht durch Richtlinien, sondern nur einstimmig beschlossen werden dürften. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte daraufhin, dass damit auch in Sachen Vorratsdatenspeicherung "das Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof offen" stehe.
Am vergangenen Freitag beschloss der Kieler Landtag einstimmig eine Klage gegen die EU-Kommission, um die Herausgabe eines internen Dokuments über die rechtlichen Grundlagen der geplanten Vorratsdatenspeicherung zu erzwingen. Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) erklärte, die anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung durch die Telekommunikationsunternehmen könne zu einer Beeinträchtigung der informationellen Selbstbestimmung von Abgeordneten und damit auch von verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten führen. Betroffen sei vor allem die Vertraulichkeit der Kommunikation zu den Bürgern.
Bettina Winsemann (Twister) von STOP1984 pflichtet dem bei:
"Für eine freie und demokratische Gesellschaft ist eine Vorratsdatenspeicherung nicht vorstellbar. Datenvorräte, die, einmal angelegt, bei Bedarf abgesucht werden können, wecken hierzulande Assoziationen mit den Stasi-Akten der DDR. Wer weiß, dass seine Daten über Monate hinweg gespeichert werden, der wird sein Verhalten entsprechend anpassen. Dies wäre das Ende einer freien Kommunikation als Grundlage unseres demokratischen Staates. ... Die EU rühmt sich, die Informationsfreiheit zu fördern und den Dialog mit dem Bürger zu suchen. Doch ihr Verhalten gegenüber dem Kieler Landtag spricht eine andere Sprache."
Die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Februar diesen Jahres von den Justizministern der EU mehrheitlich beschlossen. Zur verbesseren Strafverfolgung soll danach künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
News Redaktion am Donnerstag, 06.07.2006 12:34 Uhr
Bettina Winsemann (Twister) von STOP1984 pflichtet dem bei: "Für eine freie und demokratische Gesellschaft ist eine Vorratsdatenspeicherung nicht vorstellbar. Datenvorräte, die, einmal angelegt, bei Bedarf abgesucht werden können, wecken hierzulande Assoziationen mit den Stasi-Ak ...
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, fordert eine Aussetzung der Pläne zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Damit schließt er sich der Fordeung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix an, der forde ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.