
Mit ihrer Kampagne gegen die Reform des Urheberrechte wendet sich die vzbw gegen die einseitige Anpassung des Urheberrechts an die Interessen der Medienkonzerne. Für den Verbraucher, dessen Rechte permanent weiter beschnitten werden, bietet die vzbw die Möglichkeit, einen Protestbrief an den jeweiligen Bundestagabgeordneten des eigenen Wahlkreises zu schicken. In der Briefvorlage setzt sich der vzbw für das Recht auf Privatkopie, gegen restriktive und schädliche DRM-Techniken und gegen die fortgesetzte Kriminalisierung und Überwachung von Netznutzern ein.
Im einzelnen fordert der vzbw von den Volksvertretern,
- sich dafür einzusetzen, das Recht auf Privatkopie gesetzlich so zu verankern, dass Nutzer ohne Angst vor strafrechtlichen Sanktionen zum Beispiel legal erworbene Musik für private Zwecke vervielfältigen dürfen, insbesondere eine Bagatellklausel einzuführen, die Nutzer vor einer Kriminalisierung schützt,
- DRM- und Kopierschutzsysteme zu verbieten, die mit Nachteilen und Risiken für den Nutzer verbunden sind und den Datenschutz aushebeln,
- dafür Sorge zu tragen, dass der freie Zugang zu Wissen und Kultur sichergestellt wird, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung gestellt wird und der elektronische Kopienversand in Bibliotheken erhalten bleibt,
- sich gegen einen Auskunftsanspruch einzusetzen, wonach Internet-Diensteanbieter verpflichtet würden, Nutzerdaten an Inhaber von Urheberrechten weiterzugeben.
Wie weit die Beschneidung der Kundenrechte bereits fortgeschritten ist, demonstriert der vzbw in einer weiteren Aktion: vier Abmahnungen wegen unzukässiger und kundenfeindlicher Lizenz- und Nutzungsbestimmungen verschickte der Verband an Apple iTunes, den T-Com-Musikshop Musicload, den eBook-Händler ciando und den Brennersoftware-Hersteller Nero. Die Anbieter wurden exemplarisch ausgesucht: in einer Studie untersuchte der Verbraucherschutzbund insgesamt 20 Onlineshops. Das ernüchternde Ergebnis der Analyse der AGB:
"Es gab nicht ein einziges Werk, in dem sich nicht mindestens eine verbraucherrechtswidrige Klausel befand."
So RA Till Kreutzer. Die verbraucherfeindlichen Bestimmungen seien nur meist in unübersichtlichen AGB versteckt, die der Normalnutzer in der Regel weder liest noch versteht.
News Redaktion am Freitag, 14.07.2006 12:05 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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