
In der Tat bietet YouTube viele Möglichkeiten für Dritte an, die Videouploads zu nutzen - beliebige Homepages können die Videos vollständig einbinden oder per Screenshot auf das YouTube-File verweisen. Genau das macht den Dienst als Videohoster ja auch für Upper wie Nutzer attraktiv. Um solche Nutzungsangebote juristisch abzusichern, muss YouTube in der Tat weitgehende Rechte vom Uploader abgetreten bekommen, um selbst vor Klagen sicher zu sein.
Mit dem Upload der Videos gebe man YouTube das
"...weltweite, kostenfreie, nichtexklusive, weiterlizenzierbare und übertragbare Recht, Useruploads zu nutzen, reproduzieren und verbreiten, abgeleitete Werke zu entwickeln, aufzuführen und abzuspielen, und zwar auf der YouTube-Webseite und in YouTubes (und seinen Nachfolgeunternehmen) Geschäftsbereichen, mit inbegriffen und ohne Einschränkungen in Bezug auf Werbung und Weiterverbreitung Teile oder aller Inhalte der YouTube-Webseite (und abgeleiteter Werke) in sämtlichen Medienformaten und über alle Medienkanäle."
Die Kritik an den AGB sei überzogen und geschehe auf Basis von sinnverzerrenden Ausschnitten der AGB, so dagegen YouTube. Bei der Kritik werde meist die Passage ausgelassen, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Videos Besitz der User bleiben.
"Zur Klarstellung: Sie behalten alle ihre Besitzrechte an ihren User-Submissions." geht in der Tat den beanstandeten AGB-Passagen voran
Aaron Newton von c|net kommentierte entsprechend, dass der AGB-Giftschrank zum Videohosten einfach notwendig sei, um als Hoster vor Klagen gesichert zu sein. c|net hätte ähnlich weitreichende AGB verwenden müssen, habe sie jedoch weniger juristisch formuliert, um ein besseres Verständnis zu gewährleisten. YouTubes AGB
"...lesen sich, wie wenn sie deine Seele wollen, aber als juristische Begriffe sind sie verbreitet und vernünftig. Persönlich denke ich, Dienste wie YouTube sollten sie in klarer verständlicher Sprache formulieren."
News Redaktion am Freitag, 21.07.2006 16:12 Uhr
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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