
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass vor anderen Gerichten geklagt werden muss, bevor eine
Verfassungsbeschwerde möglich ist.
Teile des Telekommunikationsgesetzes will das Bundesverfassungsgericht einer weiteren Prüfung unterziehen. Darunter fällt die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) bei der Anmeldung eines Telefon- oder
Handyanschlusses oder beim Kauf von Prepaidkarten. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die eine Vielzahl staatlicher Stellen Zugriff hat, darunter Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde die Datenbank letztes Jahr 3,4 Mio. mal (9.000mal am Tag) abgefragt. Die Zahl der Abfragen verdoppelt sich alle drei Jahre.
Die Verfassungsbeschwerde moniert, eine Identifizierungspflicht für alle Telekommunikationsnutzer sei unverhältnismäßig. Wenn Personen wie Journalisten, Organisatoren staatskritischer Demonstrationen oder Vertreter von Wirtschaftsunternehmen, die Wirtschaftsspionage befürchten, nicht mehr anonym telefonieren können, könne dies zur Folge haben, dass auf den Austausch sensibler Informationen mittels Telekommunikation zunehmend verzichtet werde. Die Verfassungsbeschwerde rügt außerdem, die staatlichen Rechte zur Einsicht in Kundendaten gingen zu weit, weil keinerlei
einschränkende Voraussetzungen vorgesehen seien. Patrick Breyer, Mitinitiator der Verfassungsbeschwerde:
"Ich hoffe, dass das Bundesjustizministerium im Zuge der geplanten Reform der Telekommunikationsüberwachung ein einheitliches Schutzniveau für sämtliche Informationen über die Telekommunikation der Bürger schaffen wird und dass staatliche Zugriffe nur ausnahmsweise zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten erlaubt sein werden."
News Redaktion am Montag, 24.07.2006 10:50 Uhr
Die Frage kann ich mir nach kurzer Einsicht auf heise.de gleich selbst beantworten: http://www.daten-speicherung.de/1_BvR_1299-05_2006-06-21.pdf Es bestände laut BVerfG die Möglichkeit, sich vor den Fachgerichten gegen die auf der Grundlage der angegriffenen Normen ERGANGENEN MAßNAHM ...
2 Punkte sind mir allerdings unklar: 1) Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde Der o.g. Punkt ist mir klar. Allerdings gibt es bei einer formellen Gesetzesrüge regelmäßig keinen Weg, der den einzelnen vor ein einfaches Gericht bringt. Grundrechtsverletzungen durch ei ...
Hi! Ich würde die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz noch nicht als weitgehend erfolglos sehen, denn das Gericht hat ja noch nichts zur materiellen Rechtslage geschrieben, sondern nur auf Grund formaler Fehler (fehlende Klage vor Gericht) die Klage abgewiesen... ...
Ja, aufgrund der Zeitnot wurde wahrscheinlich gleich versucht die Fliege mit dem Panzer zu überrollen. Ich hoffe nur dass die Beschwerde immer noch Bestand hat und dadurch nicht zurückgezogen wird.. ...
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass vor anderen Gerichten geklagt werden muss, bevor eine Verfassungsbeschwerde möglich ist. Wundert mich nicht, ist eigentlich ganz normal dass erst vor Gericht geklagt werden muss. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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