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RIAA vs. Tenenbaum: Zahlen sollen unter Verschluss bleiben

Die "Alles oder Nichts"-Taktik von Professor Charles Nesson, welcher den Angeklagten Filesharer Joel Tenenbaum vertritt, scheint eine neue Wendung genommen zu haben.

Der Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson sorgt für Furore im amerikanischen Justizsystem, nachdem er durch mehrere unorthodoxe Methoden auf den Fall seines Mandanten Joel Tenenbaum aufmerksam machen wollte.

Angefangen bei einer Live-Übertragung des Prozesses, hin zu heimlichen Aufnahmen und Publikationen der entsprechenden Tonbänder und nicht zu vergessen das Veröffentlichen aller Tracks, die Joel Tenenbaum seitens der Recording Industry Association of America (RIAA) vorgeworfen werden. Ein besonders markantes Detail von Professor Tenenbaums Verteidigung stellt die "Fair-Use" Theorie dar. Nach Ansicht des Juristen fällt Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken ohne tatsächliches kommerzielles Interesse nämlich unter die Fair-Use Regelung. Dies bedeutet, dass die Urheberrechtsverletzung praktisch keine ist, da laut Joel Tenenbaum theoretisch jeder Filesharer - das Recht hätte, im Rahmen dieser Klausel urheberrechtlich geschützte Werke zu beziehen, wie er sie beispielsweise auch von einem Freund oder Bekannten hätte erhalten können. Eine sehr gewagte Theorie, die trotz aller Annahmen vermutlich scheitern wird, jedoch nicht, ohne der Recording Industry Association of America einen weiteren Kratzer zuzufügen.

Richtern Nancy Gertner, welche den Fall verhandelt, ist sich nämlich der Bedeutung der Fair-Use Regelung nicht nur durchweg bewusst. Sie weiß auch, was ein juristischer Sieg Nessons für die Prozessmaschinerie der RIAA bedeuten könnte. Das Verfahren muss jedoch um jeden Preis in alle Richtungen genutzt werden, was Richterin Gertner bereits in der Vergangenheit verdeutlicht hatte. Vermutlich betrachtet sie den Ansatz von Professor Nesson selbst äußerst skeptisch, doch sie ist geneigt weitere Details zu erfahren, um sich ein wahres Urteil bilden zu können. Aus diesem Grunde hat Richterin Gertner die RIAA angeordnet, die Verteidigung mit neuen Schätzungen bezüglich der Einnahmen zu versorgen. Sie sollen beziffern, welche Schäden der Angeklagte hervorgerufen hat. Dabei soll eine separate Trennung nach digitalen und physischen Musikverkäufen erfolgen sowie eine detaillierte Erklärung, wie man zu diesen Zahlen gelangt ist. Das Gericht will auf Basis dieser Zahlen die Schadensersatzsumme anpassen, sollte die Verteidigung unterliegen.

Wie jedoch nicht anders zu erwarten war, beantragte die RIAA die Rücknahme dieser Anordnung mit der Begründung, dass es sich hier um interne Zahlen handeln würde, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Die Wahrheit liegt aber vermutlich ganz woanders. Oder wie Ray Beckermann erklärte: "Dieser Antrag ist beschämend. Ich hoffe aufrichtig, dass Richterin Gertner ihn ablehnt. Es ist lächerlich, dass die vier Kläger gemeinsam versuchen, die Informationen als vertraulich einzustufen. Wie jeder Beobachter der RIAA-Prozesse weiß, gibt es nur einen Grund für diesen Antrag: Um die Kosten für die Anwälte der anderen Beklagten in die Höhe zu treiben, sofern sie diese Informationen wollen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der RIAA-Strategie, die Kosten der Verteidigung so hoch wie möglich zu gestalten. Hoffentlich durchschaut (die Richterin) dieses Spiel."

Der Prozess soll am 27. Juli beginnen. (Firebird77)

(via slashdot & raybeckermann, thx!)

(Grafik von negatyve on deviantART,thx!)

News Redaktion am Samstag, 11.07.2009 13:01 Uhr

tagsTags: filesharing p2p urheberrechtsverletzung joel tenenbaum recording industry association of america riaa einnahmen professor charles nesson richterin nancy gertner fair use

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Harachteh am 13.07.2009 12:16:20

    Mir ist schleierhaft warum man Fordern kann ohne offenzulegen wie man auf die Höhe der Forderung gekommen ist. Und die Begründung der RIAA klingt sehr dubios. ...

  • Tr1umph am 12.07.2009 14:16:00

    Was mich jetzt an der Sache viel mir ärgert ist, dass es ein Einzelfall zu sein scheint, dass der Richter wissen will wie hoch der Schaden wirklich war. Man kann sich doch nicht auf den jenigen verlassen der das Geld haben will... wenn ich die Wahl zwischen 1,9 Millionen und 1000 Euros hab, dann wà ...

  • ottaku am 11.07.2009 17:20:42

    *lol* ? Also es ist kein Problem die Privatsphäre der Menschen zu zerstören und alles vom Beklagten offenzulegen..., aber wenn die RIAA über den tatsächlihcen Schaden reden soll ziehen sie den Schwanz ein? Allein schon, dass die RIAA die Rücknahme der Anordnung beantragte, zeigt doch deutlich ...

  • HerrLustigNr2 am 11.07.2009 13:55:13

    @ Toilettenmann Genialer Satzbau! ...

  • Shadowrunner200 am 11.07.2009 13:53:49

    sowie eine detaillierte Erklärung, wie man zu diesen Zahlen gelangt ist. dass es sich hier um interne Zahlen handeln würde, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Na was fällt denn hier wohl auf? Die RIAA wird wohl in arge erklärungsnot kommen denn das ...

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