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The Guardian vs. Parlament: Maulkorb für kritisches Blatt

Die britische Tageszeitung "The Guardian" hat einen juristischen Maulkorb erteilt bekommen. Konkret darf man über ein Ereignis im Parlament, welches in Kürze stattfinden wird, nicht (ganz) berichten.

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das auch die britische Regierung kennt. Oder kannte. Je nachdem, wie man das aktuelle Ereignis einschätzt. Betroffen ist die britische Tageszeitung The Guardian, welche insbesondere für ihren hochwertigen und kritischen Journalismus bekannt ist. In dieser Woche soll ein Abgeordneter eine Frage ans Parlament stellen, die als hochbrisant eingestuft wird.

Dem Guardian wurde es nun verboten, über folgende Dinge zu berichten:

  • Den Namen des Abgeordneten
  • Die Frage, die dieser stellen wird
  • Die Namen der Abgeordneten und Minister, die darauf antworten könnten sowie
  • Wo sich die Frage finden lässt

Darüber hinaus darf der Guardian seinen Lesern nicht mitteilen, warum er - zum ersten Mal in seiner langen Geschichte - nicht über ein Ereignis im Parlament berichten darf. Treffend formuliert das Blatt in seiner Online-Ausgabe: "Legale Hürden, welche nicht genannt werden dürfen, beinhalten einen Verfahrensablauf, welchen wir nicht benennen dürfen, weil der Mandant anonym bleiben muss." Diese Botschaft - so kryptisch sie auch sein mag - sendet den Lesern des renommierten Blattes eine deutliche Botschaft. Einzig den Namen der Kanzlei, die für den Maulkorb "gesorgt" hat, dürfen sie nennen. Carter-Ruck. Eine in London beheimatete Kanzlei, die sich auf Klagen gegen Medienkonzerne spezialisiert hat.

Der Guardian versucht derweil verzweifelt, gegen den richterlichen Beschluss vorzugehen. Bis das Verfahren jedoch zu einem Abschluss gelangt ist, muss der Guardian schweigen. Derweil eilt Wikileaks der Tageszeitung zu Hilfe. Dort ist ein Untersuchungsbericht aufgetaucht, der angeblich von einer britischen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben wurde. Der Inhalt ist pikant. Es geht um die Reinigung von "Frachtschiffen- und behältern" an der Elfenbeinküste durch eine britische Firma. Bei dieser Reinigung war eine Entsorgung von Schadstoffen angeschlossen. Der Bericht gelangt zu dem Ergebnis, dass dies gegen die EU-Direktive verstößt und somit auch gegen EU-Recht.

Um unsere Leser nicht im Dunkeln zu lassen: Zu dieser Thematik will der britische Abgeordnete Paul Farrelly dem Justizminister in dieser Woche einige Fragen stellen. Die Fragen drehen sich darum, als wie effektiv der Justizminister die Gesetzeslage beurteilt, wenn es um den Schutz von sogenannten "Whistleblowern" geht. Auch wie er die Pressefreiheit insgesamt einschätzt, nachdem es dem Reinigungsunternehmen, welches in dem Wikileaks-Dokument erwähnt wird, gelungen war, die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu verhindern. Auch zu einem weiteren Verfahren wird der Abgeordnete Fragen stellen. Dort geht es um Steuerhinterziehung. (Firebird77)

(via guardian & intern, thx!)

(Bild via guardian, thx!)

News Redaktion am Dienstag, 13.10.2009 19:32 Uhr

Tags: großbritannien berichtsverbot carter-ruck guardian maulkorb paul farrelly tageszeitung wikileaks

vgwort
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