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Ministeriale Sammelwut: Justizministerium arbeitet weiter an Gesetzesentwurf

Das Bundesjustizministerium hält weiterhin an der Umsetzung der fragwürdigen EU-Richtlinen zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telefon- und Internetdaten fest. Die Anbieter sollen dazu gezwungen werden, über einen Zeitraum von 24 Monaten alle relevanten Informationen bezüglich von Festnetz- und Handytelefonaten, SMS, Emails, Surfgewohnheiten und Filesharing aufzubewahren.

Man erklärt die Abwendung vom Recht auf Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers in Richtung Überwachungsstaat wie üblich mit der Notwendigkeit der Terrorbekämpfung. Laut Aussage des MdB Klaus-Uwe Benneter, müsse der Rechtsstaat "den Datenschutz und den Schutz vor Terroristen" in Einklang bringen. Kritischen Beobachtern stellt sich die Frage, wessen Recht der Staat hier im Namen des Volkes zukünftig vertreten will.

Dem Ministerium liegt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vor. Diese hatten schwere Bedenken geäußert und in Frage gestellt, ob die Vorgaben der EU mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang gebracht werden können. Beachtenswert ist auch, dass die Brüsseler Richtlinie keine einstimmige Entscheidung der zuständigen Minister ihrer Mitgliedsstaaten voraussetzt. Und selbst wenn Leute aus den eigenen Reihen, wie der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss im Juli den von schwarz-rot befürworteten Kompromiss bei der Massendatenpeicherung für eine "Niederlage des Datenschutzes" erklärt, scheint es wenig Uneinigkeit bei der Marschrichtung des Ministeriums zu geben. George Orwell lässt nicht nur im Jahre 1984 grüßen.

News Redaktion am Donnerstag, 24.08.2006 11:40 Uhr

tagsTags: orwell justizministerium spd terrorismusbekämpfung überwachungsstaat europäische union vorratsdatenspeicherung

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16 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Toady am 19.09.2006 13:48:01

    Was regt ihr euch eigentlich auf? Das einzige, was sich ändern soll ist doch nur, das offiziell gemacht werden darf, was schon lange Praxis ist (nur interessiert/gewußt hats keinen(r)). (...) Die Angaben der letzten 2-3 Jahre der Geheimdienst, wieviele Anschlüsse (nicht Personen ...

  • NETSPARK am 19.09.2006 01:11:52

    Was regt ihr euch eigentlich auf? Das einzige, was sich ändern soll ist doch nur, das offiziell gemacht werden darf, was schon lange Praxis ist (nur interessiert/gewußt hats keinen(r)). Gut, nicht in DEM Umfang und nicht per Provider als "Hilfssherrif". Ist nicht so? Na dann mal folgenden Spagat ...

  • Toady am 19.09.2006 00:40:34

    Ich halte auch nichts von dieser Sammelwut. Nur welches Grundrecht soll verletzt sein? Ich bin kein Jurologe, aber Art 10 I GG wäre da naheliegend, oder? ...

  • ludwighagen am 19.09.2006 00:14:44

    24 Monate?? Die EU-Richtlinie gibt 6 bis 24 Monate vor, und bisher war für Deutschland stets von 6 Monaten die Rede... oder wie :confused: ? Na ja egal, ohne mich - ich bin ab nächstem Jahr sowieso nur noch über VPN unterwegs :T ... der Staat kann mich mal kreuzweise! ...

  • Gravenreuth am 18.09.2006 20:24:05

    ich hoffe wirklich das dass bundesverfassungsgericht diese kacke kassiert. Ich halte auch nichts von dieser Sammelwut. Nur welches Grundrecht soll verletzt sein? ...

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