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Abmahnung veröffentlicht: Blogger kassiert einstweilige Verfügung

Die Aussperrung des netzbekannten Anwalts von Gravenreuth aus Forenabmahnungen.de zog ein juristisches Nachspiel nach sich: per Abmahnung ragierte er auf die in seinen Augen unbegründete Sperre. Das Nachspiel hat nun ein weiteres: Marcel Bartels, Betreiber des mein-parteibuch.de - Blogs, kassierte inzwischen eine einstweilige Verfügung. Grund: die Veröffentlichung des - anonymisierten - Abmahnschreibens als PDF auf seinem Blog.

Dies verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht - das LB Berlin begründete entsprechend:

"Der Antragsteller muss es sich nicht gefallen lassen, dass von ihm verfasste anwaltliche Schreiben an Dritte ohne seine Einwilligung als Faksimile veröffentlicht werden. Hiermit geht der Antragsgegner weit über das hinaus, was möglicherweise im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung zulässig ist. Er zitiert nicht aus dem Schreiben und setzt sich redaktionell damit auseinander, sondern publiziert es grafisch. Hierfür besteht keine redaktionelle Notwendigkeit im Rahmen der Berichterstattung."

Eine Schwärzung von Namen, Briefkopf und Signaturen ist zwar erfolgt, habe im vorliegenden Fall laut Gravenreuth eher symbolischen Charakter gehabt - da über den Abmahnfall im gleichen Blog kurz zuvor unter Namensnennung berichtet worden sei. Die gedankliche Verknüpfung der Fälle sei leicht herzustellen.

Die beanstandeten pdf-Files verschwanden anschließend von der Seite, gegen Marcel Bartels wurde per Eilantrag jedoch eine Einstweilige Verfügung erlassen, die ihm untersagt, die Dateien wieder zu veröffentlichen. Anders als die Abmahnung, die Gravenreuth ohne Kostennote verschickte, verursacht die EV nun Kosten in vierstelliger Höhe - auf Seiten des Beklagten.

Gravenreuth gab auf Anfrage an, dass Wiederholungsgefahr bestünde, da nicht wie aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Das R-Archiv merkt an:

"Eine Unterlassungserklärung - ohne Vertragsstrafenversprechen - kann - nur in besonderen Fällen - das Kriterium der Ernsthaftigkeit erfüllen. Akzeptiert werden Unterlassungserklärungen in Form der anwaltlichen Versicherung, wenn der Zusichernde selbst Anwalt ist (nicht von der Rechtsprechung aber von den Anwälten.)"

Dies dürfte im Fall Bartels nicht zutreffen. Unterdessen ist natürlich nach der Verhältnismäßigkeit zu fragen. Diese sieht Gravenreuth als gegeben an, der ernsthaft betriebene Blogs durchaus als Presse versteht: "Wer Presse spielt, muss sich an die Regeln halten."

Dass solche Maßnahmen zu einer zunehmenden Anonymisierung kritischer Blogs und Webseiten - und damit zu einer weiteren Verschärfung des Umgangs im Netz miteinander - führen, sieht Gravenreuth dabei weniger als Problem - für Anbieter entsprechend anonymer Plattformen rechnet er mit eher wachsendem rechtlichen Druck.

Für Marcel ist inzwischen ein Paypal-Spendenkonto eingerichtet worden. Die Kosten der EV sind noch nicht beziffert, von einem Betrag in der Größenordnung zwischen 2000 und 5000 Euro wird ausgegangen.

Die EFF hat bereits zwei Anleitungen zum Thema "Anonymes Bloggen" herausgegeben, ein Versuch der Übertragung der Ratschläge auf deutsche Verhältnisse ist ebenfalls online.

News Redaktion am Mittwoch, 27.09.2006 19:17 Uhr

tagsTags: persönlichkeitsrecht einstweilige verfügung abmahnung bartels parteibuch günter freiherr von gravenreuth marcel blog

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165 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Korrupt am 11.10.2006 18:30:16

    Ich schliess hier mal ab und entfern ein paar Sachen zum Schluss, das fuehrt vielleicht zu weniger gegenseitiger Verklagerei. ...

  • sara am 11.10.2006 15:45:58

    ohgottohgott, dieses unablässige wikipedia-hergequote nervt ja auch tierisch. geht mal ein bier zusammen trinken und verschont diese forum. geht das? ihr verseucht ja hier jedes topic. ...

  • -deckel- am 10.10.2006 19:33:19

    Hier ist das gleiche Thema, aber anders: http://www.mein-parteibuch.de/2006/10/10/hetzkampagne-gegen-mein-parteibuch ...

  • -deckel- am 08.10.2006 20:37:06

    Was zu beweisen wäre, dass er es war ..... Vielleicht weiß der Sys-Admin, für wen er rund um die Uhr rackert. ...

  • könnt kotzen am 08.10.2006 20:13:18

    Was zu beweisen wäre, dass er es war ..... Er erklärtt doch unter seinem Nick sogar, wie man Videos ins Forum einbindet. Und bitte, ich glaube kaum, dass man da etwas beweisen muß. Er ist Betreiber und Admin dieses Forums. Wer soll seinen Nick verwenden? Das hört sich ...

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