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Schwedischer Filesharer nach Berufung freigesprochen

Das erste Urteil gegen einen schwedischen Filesharer wurde nach einem Berufungsverfahren aufgehoben. Umgerechnet 1700 Euro hätte der Mann nach dem ersten Urteil zahlen müssen, nun folgte der Freispruch im Berufungsverfahren. Die Kläger hätten keinen Upload nachweisen können, so das Gericht.

Aus dem erhofften Präzedenzfall ist damit in doppelter Hinsicht nichts geworden: schon im ersten Urteil gegen den Filesharer, der den schwedischen Film "Hip Hip Hora" auf seine Platte speicherte, wurde "nur" eine Geldstrafe verhängt: damit wurde die Tat als nicht schwerwiegend genug betrachtet, damit beispielsweise Hausdurchsuchungen berechtigt wären.

Doch auch die abschreckende Wirkung durch die Geldstrafe dürfte nun vorerst verpufft sein. Das Gericht entschied, die klagende Partei habe nicht beweisen können, dass tatsächlich ein Upload von der Platte des Filesharers erfolgt sei. Das Ergebnis: Freispruch.

Es sei laut der Staatsanwältin Chatrine Rudström

"...schwer, die Konsequenzen dieses Urteils vorauszusagen. Ich dachte, wir hätten, was wir brauchen, ohne eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Es ist nicht erlaubt, eine Hausdurchsuchung bei dieser Sorte von Rechtsverstoß anzuordnen."

Die Strategie Henrik Pontens von den Piraterieverfolgern Antipiratbyran ist damit ebenfalls vorläufig geplatzt: Ponten behauptete, der nun freigesprochene Angeklagte habe tatsächlich 27 Filme geshared, mit der Anklage wegen eines einzelnen Films teste man nur die legalen Möglichkeiten aus. Falls nur eine Geldstrafe erfolge, werde man in Zukunft wegen mehr Filmen Anzeige erheben.

Nun scheint aber nicht die Zahl der Filme die entscheidende Rolle zu spielen, sondern der Beweis erfolgter Uploads.

"Es ist offensichtlich gut, dass das Gericht sorgfältig mit den Beweisen ist, und es ist wichtig, dass die untergeordneten Gerichte dies einsehen. Aber das Urteil bedeutet in Wirklichkeit nicht viel für Filesharing als solches. Und unser zentraler Punkt bleibt, dass es absurd ist, wenn jemand überhaupt vor Gericht kommt, weil er anderen Kultur zur Verfügung stellt."

So die Stellungnahme Christian Engströms von der schwedischen Piratenpartei.

News Redaktion am Mittwoch, 04.10.2006 12:26 Uhr

tagsTags: prozess filesharing film antipiratbyrån schweden download berufung urteil upload apb beweis ponten

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2 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • clueless am 04.10.2006 17:20:12

    Es wäre zu wünschen, dass die mit derartigen Fällen befassten deutschen Richter soviel Sachkenntnis und Sorgfalt an den Tag legen würden. Das Gegenteil scheint ja hierzulande eher der Fall zu sein. Besonders in Hamburg. ach haste da auch schon zwangsurlaub gemacht? ...

  • quasimodo2000 am 04.10.2006 12:39:46

    Es wäre zu wünschen, dass die mit derartigen Fällen befassten deutschen Richter soviel Sachkenntnis und Sorgfalt an den Tag legen würden. Das Gegenteil scheint ja hierzulande eher der Fall zu sein. Besonders in Hamburg. ...

  • gullinews am 04.10.2006 12:21:01

    Das erste Urteil gegen einen schwedischen Filesharer wurde nach einem Berufungsverfahren aufgehoben. Umgerechnet 1700 Euro hätte der Mann nach dem ersten Urteil zahlen müssen, nun folgte der Freispruch im Berufungsverfahren. Die Kläger hätten keinen Upload nachweisen können, so das Gericht.[ ...

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