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Schweizer Ermittler wollen Trojaner zum Abhören einsetzen

Der wachsende Verbreitung von Internettelefonie wollen Ermittler in der Schweiz zukünftig auch mit dem gezielten Einsatz von Trojanern begegnen, um gegebenenfalls Gespräche abhören zu können. Die Software soll an Firewalls vorbei Gespräche an die Ermittler übertragen und neben dem Schnüffeln per VoIP auch beispielsweise das Mikrofon eines Notebooks zum Belauschen von Raumgesprächen nutzen können.

Bislang werde der Einsatz der Software noch von Schweizer Strafermittlern und dem Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek) "geprüft". Die zunehmende Verwendung von Verschlüsselung bei Internettelefonie mache den den direkten Zugriff auf die Computer zur vielversprechendsten Möglichkeit, an die Gesprächsinhalte zu kommen. Auch ein eventuell vorhandenes Rechnermikrofon soll durch die Software zum Lauschen ferngesteuert aktiviert werden können. Auf die Steuerung einer möglicherweise vorhandenen Webcam habe man hingegen verzichtet, da die Inbetriebnahme vom Belauschten bemerkt werden könnte. Nach Ende der Lauschmaßnahme soll sich die Software entweder zeitgesteuert oder per Fernsteuerung automatisch wieder deinstallieren.

Möglich werde das alles mit einem von der ERA IT Solutions entwickeltes Tool, welches auf dem Rechner des Belauschten installiert wird - dies, wie bei anderen Abhörmaßnahmen auch, nur nach vorhergehender richterlicher Genehmigung. Per versteckter Polizeiaktion oder via Trojaner soll das Programm auf die Zielrechner gelangen. Wie die klassischen Schutzmaßnahmen gegen entsprechende Malware umgangen werden sollen, bleibt unklar. Weder Antiviren-Software noch Firewalls sollen das Programm erkennen können - ein oft gemachtes, aber praktisch nie gehaltenes Versprechen der Anbieter solcher Techniken.

Die Software sei "ausschliesslich für die Verwendung durch Behörden vorgesehen und wird auch nur an diese verkauft", so der Geschäftsführer von ERA IT Solutions Riccardo Gubser. Die Rechtslage ist dennoch umstritten. Die Sonntagszeitung führt an, laut Charles Gudet, dem Leiter des Dienstes für Besondere Aufgaben (DBA) im Uvek fehle dem Bund eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz von Trojanern. Kantonale und eidgenössische Strafprozessordnungen würden dagegen den Einsatz von Software-Wanzen erlauben.

News Redaktion am Montag, 09.10.2006 12:27 Uhr

tagsTags: privatsphäre 1984 abhören schweiz wanze trojaner lauschangriff

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53 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • wtfbbq am 08.12.2006 23:24:53

    in den vorigen posts stand ja irgendwas von "schweiz wird den virenherstellern verbieten, dass tool zu erkennen." naja ich denke nicht, dass die schweiz irgendwelche firmen die ihren sitz auf sogenannten "post inseln" haben(oder auch usa etc) verbieten oder vorschreiben kann, wie ihr tool zu funktio ...

  • Karnigals am 08.12.2006 15:00:37

    Also irgendwas läuft da falsch ich dachte immer in einer Demokratie sollte die Bevölkerung Kontrolle über die Regierung haben und nicht umgekehrt, aber naja ich lass mich gern eines besseren belehren ... Aber anderseits, was wunder ich mich über sowas noch, Demokratie ist schon seit langer Zeit ...

  • Sugarhill Gang am 08.12.2006 13:08:28

    Lachhaft. Spaetestens dann wenn's wirklich so weit is wird auch die AV industrie das detecten. Was wollen sie dann machen? Eine Firma die in Russland oder in Japan sitzt anschreiben? Die lachen sie schallend aus. Mal abgesehen davon dass man man ohne Sozial Engineering Tricks mal nix so nebenbei au ...

  • Inet-freak am 07.12.2006 10:50:07

    Oh Man:mad: ... Jetzt gehts auch in Deutschland los. Ich kann nur alle Freiheitsliebenden dazu aufrufen sich zu erheben:mad: Dieser Schäuble regt mich so langsam aber tierisch auf. Ich komme mir da auch irgendiwe etwas verzweifelt vor! Kann man gegen so etwas nicht vorgehen?:mad: [URL="http:// ...

  • am 13.10.2006 19:28:08

    @Yoshimitsu Lies mal bei Gelegenheit meine PN an dich ;) ...

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