
"Eltern müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass sie als Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtverletzungen ihrer Kinder haften. Und das könnte sehr teuer werden!",
so die IFPI in ihrer aktuellen Presseerklärung.
Unter Koordination der Deutschen Landesgruppe der IFPI seien seit Beginn der internationalen Aktion im März 2004 rund 11.500 Fälle zur Anzeige gebracht worden, zuzüglich der 3.500 Verfahren, die im Zuge der eDonkey-Razzia im vergangenen Maieingeleitet worden sind. 1.400 Verfahren seien mit Vergleichszahlungen in durchschnittlicher Höhe von 3.000 Euro eingestellt worden.
Auf die Überlastung der betroffenen Staatsanwaltschaften deutet hin, dass laut Angaben der IFPI die restlichen Anzeigen "noch bei den Staatsanwaltschaften anhängig" seien. Dennoch kündigt die IFPI an, dass ihre Maßnahmen "angesichts der Flutwelle illegaler Filesharing-Aktivitäten auch zukünftig weiter verstärkt werden müssen."
In insgesamt 17 Ländern sei die IFPI nun aktiv gegen Tauschbörsennutzer, neu hinzugekommen seien Brasilien, Mexiko und Polen. Verfahren wurden zuvor bereits in Argentinien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Singapur, Schweden und der Schweiz eingeleitet.
News Redaktion am Dienstag, 17.10.2006 18:14 Uhr
Wenn wir hier schonmal einen Rechtanwalt vom Fach haben, kann er mir vielleicht eine Frage beantworten: Onlineradiosender mit GVL&GEMA-Lizenz spielt Musik. Soweit ganz gut. Wie heute üblich wird natürlich nicht die Musik CD immer in die Laufwerke gelegt, sondern die Musik v ...
Die Radiosender haben (in praktisch allen Fällen) die Verwertungsrechte. Gilt dies im gleichen Umfang auch für Internetradios? Da habe ich doch meine Zweifel; daher die Frageform. Wenn wir hier schonmal einen Rechtanwalt vom Fach haben, kann er mir vielleic ...
Die Radiosender haben (in praktisch allen Fällen) die Verwertungsrechte. Gilt dies im gleichen Umfang auch für Internetradios? Da habe ich doch meine Zweifel; daher die Frageform. Deswegen ja auch meine freundliche "Nachhilfe". Gerade bei Internetradios is ...
Da gabs doch mal was ...... Musik aus dem Radio aufgenommen .... auf Cassetten ..... und war legal. Und Streams von Internetradios sind nichts anderes. Die Radiosender haben (in praktisch allen Fällen) die Verwertungsrechte. Gilt dies im gleichen Umfang auc ...
Ist das technisch keine (temporäre) Vervielfältigung? Hat man diese Vervielfältigungsrechte eingeräumt bekommen? Ähmm, vielleicht doch mal Urteile studieren? Da gabs doch mal was ...... Musik aus dem Radio aufgenommen .... auf Cassetten ..... und war legal. Und Stre ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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