
Bei einzelnen Anzeigen würden Rechteinhaber oftmals zehntausende IP-Adressen einreichen, die von mutmaßlichen Filesharern genutzt wurden. Pro Adresse würden die Provider zwischen 35 und 40 Euro Gebühren in Rechnung stellen, für welche die Staatsanwaltschaft aufkommen muss.
Laut heise wird das Problem nach Ansicht der Ministerin auch nicht durch die geplante Auskunftspflicht der Provider gegenüber der Rechteinhaber gelöst, da das Vorgehen via Strafanzeige für die Rechteinhaber günstiger sei.
"Bei dieser Sachlage stellt sich mir die Frage, ob das Strafrecht das richtige Mittel zur Lösung dieser Problematik ist.",
zitiert heise die Ministerin.
Antworten auf die Frage lassen sich finden, wenn man sie denn sucht: die Provider könnten das IP-Logging einstellen, wie datenschutzrechtlich vorgesehen. Und natürlich wird an anderer Stelle schon seit längerer Zeit über die Legalisierung der Tauschbörsen diskutiert. Nur sollten den Vorschlägen statt Klagen auch Taten seitens des Gesetzgebers folgen.
News Redaktion am Freitag, 10.11.2006 15:50 Uhr
Wieso? Jeder Künstler kann doch a) in einem Studio seine Musik aufnehmen lassen, b) in einem Presswerk CD´s herstellern lassen. c) in einer Druckerei die CD-Labels und die anderen Drucksachen in Auftrag geben, d) eine PR-Agentur mit der Werbung beauftragen -oder dies s ...
An die stillen Leser der Musik-Inustrie merkt euch nur den Satz: Ihr könnt es nur verzögern nicht verhindern! Ich gebe absichtlich keine Erklärung da dies ein TATSACHE ist, welche nicht verändert werden kann. mfg ...
Ach bei uns in Deutschland wird das bestimmt nicht besser für den User da meiner Meinung nach die Politik lieber 50% der Bevölkerung kriminalsiert da diese nie im Leben eine so große finanziele Macht hat wie die große bonzige und internationale Musik-,Film- und Softwareindustrie (welche alle das ...
Also ich finde den Gravenreuth auch nicht sympatisch. Aber, hey: Der Mann hat zweifellos Kenne von seiner Materie. Alleine deshalb wünschte ich, er würde hier weiter posten. Und ihr solltet das auch tun. Niemand verlangt von euch, ihn zu mögen; Aber wer den Feind nicht versteht, verliert warschei ...
Also woran kann ich eine Datei mit Urheberrecht erkennen und wer kann mir beweisen, dass die MI sie nicht selber ins Netz stellt? Aus diesem Grund ist das Downloaden bei uns in der Schweiz legal. während das Anbieten urheberrechtlich geschützter Files verbote ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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