
Denn beim Rippen des Films umgeht der Shop die CSS-Verschlüsselung der DVD. Was nach geltender Rechtslage verboten ist - sowohl in den USA wie auch in Deutschland. DVDs kaufen erlaubt, sie dort zu betrachten, wo man will, verboten - alternativ wird man nochmals zur Kasse gebeten.
Entsprechend betont die EFF, dass die - angeblich gegen Piraterie gerichtete - DMCA-Gesetzgebung in immer größerem Maß gegen die bezahlende Kundschaft gerichtet wird. Der Kurs ist klar: für dieselben Inhalte soll der Kunde so oft wie möglich zahlen, wenn er sie denn auf verschiedenen Plattformen nutzen möchte.
Faktisch wird das Rippen zu Hause vorläufig nur schwer zu unterbinden sein. Technisch unbedarftere Anwender werden jedoch auf Angebote wie Load'N Go verzichten müssen. Wer mobil gucken will, muss eben nochmal zahlen.
News Redaktion am Freitag, 17.11.2006 13:47 Uhr
Technisch unbedarftere Anwender werden jedoch auf Angebote wie Load'N Go verzichten müssen. Wer mobil gucken will, muss eben nochmal zahlen. Oder sie schaut hier im board, wie mans rippen kann :D ...
es gibt 2 möglichkeiten für die kunden: 1. er kauft sich seine DVDs für teures Geld im laden, bekommt dafür ein Datenträger der sich nicht abspielen lässt und wenn doch, denn muss er sich vor dem Film noch werbung und drohungen gegen raubkopierer ansehen die sich nicht überspringen lassen. ...
das ganze erinnert mich etwas an die uralte duracell werbung mit dem rosa hasen. der kunde zahlt und zahlt und zahlt ... ...
Selbst schuld wenn man so einen Dienst anbietet. Und selbst die "unerfahrenen" Personen finden früher oder später mit Hilfe ein geeignetes Tool mit dem sie ihre DVDs und Musik-CDs rippen können. Wie gesagt das Paramount Load'N Go Video verklagt ist mir nur recht, aber sie haben absolut keine Chan ...
Wieder einmal macht ein Medienkonzern klar, wohin die Reise gehen soll: auf jeder Plattform soll für den gleichen Inhalt extra gezahlt werden. "Load'N Go Video" wurde von Paramount für seine kundenfreundliche Dienstleistungspolitik verklagt. Der Shop verkauft DVDs und iPods, und kauft ein Kunde ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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