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Klagen gegen Filesharer: Doppelte Entschädigung für die Industrie rechtens?

Die Strategie der Musikindustrie, Nutzer wie auch Hersteller von Filesharingsoftware zu verklagen, könnte sich als Schuß in den Ofen erweisen. Die Verteidigung des mutmaßlichen Fileshares David Greubel wirft der Anklage unverblümt vor, für dasselbe Vergehen doppelt abkassieren zu wollen. Sharman Network habe 115 Millionen an Entschädigung für die über KaZaA verbreiteten Songs bezahlt, damit seien die angeblichen Verluste kompensiert und das weitere Abkassieren bei KaZaA-Usern nicht zu rechtfertigen.

Greubel reichte nun eine Verteidigungsschrift ein, in der er keine eigene Schuld anerkennt, diese jedoch, falls vorhanden, auch für KaZaA gelte. KaZaA habe jedoch für die Urheberrechtsverstöße seiner User bereits Entschädigung bezahlt: die Beilegung des Verfahrens gegen Sharman Networks spülten 115 Millionen Dollar in die Kassen der Labels. Die Schlussfolgerung:

"Durch die Einigung mit Sharman Networks haben die Kläger einen Vergleich akzeptiert, in dem sie bereits voll für die Schäden ausbezahlt wurden, die von Greubel und anderen angeblich verursacht wurden."

Eine weitere Entschädigungszahlung durch Greubel für seine KaZaA-Nutzung bedeute, dass Entschädigungen doppelt entrichtet werden.

Greubels Verteidigungskosten werden vom kanadischen Label Nettwerk übernommen, die sich gegen die Kriminalisierung der Tauschbörsen einsetzt.

Die Gier der Majors könnte sich damit als Bumerang erweisen. KaZaA war nicht die einzige Tauschbörse, deren Betreiber Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe zu entrichten haben. Auch Bearshare legte seine Rechtsstreitigkeiten gegen das Versprechen einer Zahlung von 30 Millionen bei - eine Verteidigungsmöglichkeit für User des Gnutella-Clients, die sich auf die bereits erfolgte Entschädigungszusage berufen könnten. Dasselbe fand im Falle MetaMachines und deren Client eDonkey2000 statt, auch hier wurden 30 Millionen Entschädigung fällig.

Im Fall der Nutzung beispielsweise von eMule dürfte die Verteidigungsstrategie hingegen erfolglos bleiben. Die Open-Source-Clients sind bislang noch in keiner Weise juristisch erfolgreich belangt worden.

News Redaktion am Montag, 20.11.2006 17:14 Uhr

Tags: filesharing netzwerk kazaa edonkey entschädigung greubel metamachine bearshare

 
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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • pinkybrain am 21.11.2006 22:45:57

    Naja aber könnte man nicht als argument, von seiten der verteidigung auch sagen, dass sie so der Musikindustrie helfen? In einer Gewissen hinsicht schon, weil ich schätze mal dass die Musikindustrie nicht nur ihre "Verluste" reinholen wollen, sondern da auch ein paar Brötchen machen wollen.... Der ...

  • am 21.11.2006 16:30:51

    hmm ok, aber was ist mit der edonkey firma, ham die jemals was verscherbelt? oder diverse andere, die noch geblecht haben? ...

  • am 21.11.2006 02:10:30

    ich blick da nicht so recht durch. (sorry hab mich damit noch net so wirklich befasst) aber wie bitte kommt "Sharman Networks" an die 115 Millionen Entschädigung ran? Durch Werbeeinnahmen? Haben die ne eigene Gelddruckerei? killa soweit ich das weiss (korrigiert mich wenn ...

  • killabees am 21.11.2006 01:41:53

    ich blick da nicht so recht durch. (sorry hab mich damit noch net so wirklich befasst) aber wie bitte kommt "Sharman Networks" an die 115 Millionen Entschädigung ran? Durch Werbeeinnahmen? Haben die ne eigene Gelddruckerei? killa ...

  • am 20.11.2006 19:35:15

    recht hat er, der angeklagte. aber eins scheint vergessen? die x millionen entschädigung sind der - angeblich - entstandene schaden bis zu dem zeitpunkt der zahlung von sharman, oder etwa nicht?. wenn er die dateien, für die er belangt werden soll, nun NACH dieser zahlung getauscht hat, ist d ...

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