
Als Fehlurteil betrachten es jedenfalls seine Anwälte: es sei nicht verboten, eine Filesharing-Software zu schreiben, das Urteil schränke die persönliche Freiheit Kanekos ein, so Futurezone.
Winny wurde seit der ersten Verhaftung Kanekos eingestellt, noch während des Prozesses kündigte Kaneko mit "Ozutekku" eine verbesserte P2P-Software an. Seitdem machte Winny vor allem wegen Sicherheitsproblemen von sich reden, zuletzt Ende November: geheime US-Militärdokumente und Trainingsprogramme der Air Self-Defense Force ASDF gelangten durch einen Rechner mit installierter Winny-Software ins Netz. Auswirkungen auf die Operationen der USA im Irak habe der Vorfall keine, obwohl durch das Leck Informationen über US-Basen in Irak und Kuwait bekannt wurden.
Nach der Logik des nun gefällten Urteils gegen den Winny-Programmierer müßte er nun ja auch wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat angeklagt werden können. Es bleibt zu hoffen, dass die USA keinen Auslieferungsantrtag stellen.
News Redaktion am Mittwoch, 13.12.2006 18:09 Uhr
die antwort ist einfach! gib immer dem die schult der die wenigsten mittel hat sich zu wehren und du hast selbst die wenigsten probleme! :rolleyes: Meint ihr etwa die wern durchgekommen bei nem Megakonzern oda einem mit ordentlich kohle? *lach* das wer doch viel zu anstrengent und unkuruppt :D ...
Sorry !!! Bla,bla f*** it bla. Na klar sind mal wieder die anderen schuld :eek: Was würden die denn sagen , wenn Filesharing und der gleichen (wobei das Filesharing das bekannteste ist) nicht sssssooooo mega populär währe? NA schon mal darüber nachgedacht ?? Warum verklagt denn keiner Sour ...
Anstatt soviel Geld für alle möglichen und auch schwachsinnigen Prozesse (wie der eben) auszugeben, könnte die MI das Geld sparen und endlich das Internet als vollwertigen Vertriebskanal anerkennen. Anstatt ihn zu bekämpfen. Dazu noch nutzerfreundliche Preis- und Nutzungsmodelle und sie werden s ...
Wenn das schreiben von Filesharing-Programmen als "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" bestraft wird, dann müssen die Hersteller von Waffen, Zigaretten, Alkohol, Autos, usw. usw. auch bestraft werden. Dieses Urteil ist Schwachsinnig. Die Musik- und Filmindustrie soll ihre Produkte zu verbrauche ...
nach der logik sollte man microsoft, apple etc. auch fuer die urherberrechtsverletzungen belangen. immerhin werden ja auch per browser illegale inhalte herruntergeladen. so sogar kinderpornographie! somit sollte ja schon der besitz und erst recht die entwicklung eines browsers mindestens mit lebensl ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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