
Es sei
"...kein klarer und umfassender Beweis geliefert worden, dass die Pseudonyme der beschuldigten KaZaA- oder iMesh-User zu den von MediaSentry gelieferten IP-Adressen gehören. Kein Beweis wurde geliefert, dass die mutmaßlichen Täter Tonaufnahmen verbreitet oder ihre Reproduktion zugelassen hätten. Sie haben ausschließlich eigene Kopien in Shared Directories abgelegt, die für andere via P2P zugänglich waren."
So die Begründung des Gerichts für die Abweisung der Klage. Mitte letzten Jahres entschied bereits ein Gericht in erster Instanz, dass die von Mediasentry gelieferten Daten als Beweismittel nicht ausreichen würden, um die Realdaten zu von MediaSentry gelieferten IP-Adressen herausgeben zu lassen. Nun ging auch die Berufung für BREIN verloren.
Besonders spannend: Das Gericht ist der Ansicht, dass die niederländischen Piraterieverfolger BREIN mit der Beauftragung des US-Unternehmens MediaSentry gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hätten. BREIN habe zwar das Recht, gegen Filesharer zu ermitteln, aber die praktizierte Vorgehensweise entbehre einer rechtlichen Basis. Die Vereinigten Staaten "können nicht als Land betrachtet werden, in dem der Datenschutz auf angemessene Weise beachtet wird", so das Gericht, weshalb die Beauftragung von MediaSentry nicht rechtens sei und ISPs aufgrund der von MediaSentry gelieferten Daten nicht verpflichtet seien, persönliche Daten von bestimmten Nutzern herauszugeben.
Die Berufung von BREIN wurde abgelehnt. Die Antipiraterieorganisation muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Auch in den USA ist MediaSentry unter Druck geraten. Tanya Anderson hatte gegen die RIAA Gegenklage eingereicht, nachdem sie als Filesharerin beschuldigt wurde, MediaSentry hätte auf ihren Rechner zugegriffen und illegalerweise Daten erhoben, deren Freigabe sie nie zugestimmt hatte. Die Daten seien unerlaubterweise an die RIAA weitergegeben und dazu verwendet worden, sie zu einer Geldzahlung zu drängen. Dies alles für ein Vergehen, das sie nicht begangen habe. Damit habe die RIAA bzw. das die Daten ermittelnde Unternehmen MediaSentry gegen den Computer Fraud and Abuse Act verstoßen, nach dem es illegal ist, in den Rechner einer Person einzudringen, um Informationen zu entwenden oder Daten zu manipulieren.
News Redaktion am Dienstag, 19.12.2006 15:16 Uhr
Mal ein Urteil, das wieder hoffen lässt. Vieleicht ist der Datenschutz doch noch nicht ganz ausgestorben. Gruss Moses ...
Gibt es in Deutschland vergleichbare Klagen? ...
In den USA stützen sich Filesharingklagen oft auf "Beweise", die vom P2P-Überwacher MediaSentry geliefert werden. Auch in den USA ist das Unternehmen umstritten, in den Niederlanden wurde nun in der Berufung entschieden, dass keine Beweise vorlägen, dass via MediaSentry identifizierte Fileshar ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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