
In Großbritannien kam es vor etwa einem Monat zu einer Auseinandersetzung zwischen der Firma Scopelight und der Federation Against Copyright Theft (FACT), nachdem erstere aufgrund ihrer Videosuchmaschine "Surfthechannel.com" ins Visier der Piratenjäger geraten waren.
Man war der Ansicht, dass die Suchmaschine illegal sei, da sie auch auf rechtswidrige Inhalte verwies. Wohlgemerkt eine Tatsache, die auf so ziemlich jede Suchmaschine anwendbar ist. Ob dem nun wirklich so ist, lässt sich an dieser Stelle nicht definitiv klären und ist auch nicht von Relevanz. Denn anständig, wie man bei FACT ist, ging man den Weg, den jeder Bürger gehen kann: Strafanzeige stellen. Ab hier beginnt dann das eigentliche Problem dieser Auseinandersetzung.
Nachdem man bereits vor einigen Monaten beim Staatsanwalt Anzeige gestellt hatte, erwirkte dieser über einen Richter einen Hausdurchsuchungsbeschluss gegen die Betreiber der Seite, Anton Benjamin und Kelly-Anne Vickerman. Die Polizei stürmte deren Wohnung und brachte im Schlepptau einige Ermittler von FACT mit. Diese beteiligten sich jedoch nicht nur in üppiger Form an der Hausdurchsuchung. Im Anschluss daran wurde das Paar befragt. Von der Polizei sowie einem Mitarbeiter von FACT. Man darf sich getrost fragen, wer eigentlich die Macht im Staat innehat, denn scheinbar ist dies nicht mehr allein einem staatlichen Organ zugeschrieben, welches unabhängig agieren soll. Den krönenden Abschluss kann man jedoch darin sehen, wie mit den beschlagnahmten Beweisstücken umgegangen wurde.
Das PC-Equipment wurde nämlich nicht einzig und allein durch die Polizei ausgewertet. Vielmehr reichte man das Material an die Ermittler und IT-Experten bei FACT weiter, damit diese die Festplatten und weitere Elemente auf Beweismaterial hin durchforsten konnten. Dass es jedoch gegen jedweden rechtsstaatlichen Grundgedanken ist, wenn ein privater Ermittler ein staatliches Organ unterstützt, dürfte jedem klar sein. Es ist natürlich bedauerlich, wenn die Polizei nicht selbst über entsprechendes Fachpersonal verfügt, dies lässt sich jedoch nicht dadurch ersetzen, dass man in den Reihen von Piratenjägern nach Hilfe sucht.
Nachdem kein Beweismaterial sichergestellt werden konnte, ließ der Staatsanwalt die Klage fallen. Es folgten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Der Bock wurde jedoch spätestens dann zum Gärtner, als FACT einen Teil des Equipments nicht mehr zurückgeben musste. Nachdem die Klage fallen gelassen wurde, kontaktierte der Anwalt der Vickermans den Verband und verlangte deren PC-Ausstattung zurück. Der Verband verweigert dies bislang mit der Begründung, dass man zivilrechtliche Schritte einleiten will und das Material hierfür benötigt. Eine unhaltbare Situation. (Firebird77)
(via techdirt, thx!)
(Bild via surfthechannel, thx!)
News Redaktion am Donnerstag, 16.07.2009 10:55 Uhr
Was man ja zuletzt in Guantanamo gesehen hat :rolleyes: Das ist Doppelmoral erster Güthe, besonders weil die Täter auch deshalb vor jeder Anklage geschützt sind da sie ja nur auf Befehl gehandelt haben bzw Ihr handeln von oberster Stelle geduldet wurde oder zumindest "ImKampf g ...
Eventuell weil in diesem Falle die Gesetze der "Kriegsgewinner" gelten und dort ist nun mal Unmenschlichkeit ein Verbrechen, und das zu jeder Zeit. Was man ja zuletzt in Guantanamo gesehen hat :rolleyes: Das ist Doppelmoral erster Güthe, besonders wei ...
Zwischenfrage: wieso wurden und werden immer noch die Nazi-Verbrecher verurteilt obwohl sie zum Zeitpunkt ihrer Verbrechen gegen kein Gesetz ihres Landes verstoßen haben und sogar auf Befehl des Führers gehandelt haben? Wird da mit zweielei Maß gemessen? Eventuell weil in die ...
Ja und das vollkommen zu Recht. ...
GB hat andere Gesetze ... und Rechtslagen ! Ist wie mit den Richtern aus der DDR, die haben genau 2 wegen Rechtsbeugung rangekriegt ... alle anderen haben genau nach der Verfassung und dem Gesetzbuch der DDR gehandelt ! Nach dem BGB und dem GG wären sie allerdings in den Knast gew ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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