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iPhone-Klon: Apple geht gegen Blogger vor

Blogger sind in Augen der Industrie oft leichte Beute. Im Gegensatz zu großen Verlagen haben die verstreuten Schreiber keine eigene Rechtsabteilung und lassen sich durch einen schön gestalteten Brief des Anwalts leicht einschüchtern. Auch das selbstgestaltete junge und dynamische Image von Apple ist bei den eigenen Anwälten anscheinend noch nicht angekommen. Der Computerhersteller verschickte überdeutliche Botschaften an Blogger, die zuvor über einen iPhone-Skin auf Windows-Endgeräten berichtet hatten.

Nach einer großen Veröffentlich des iPhone und der verkündeten „Revolution im Mobilfunkmarkt“ hatte es den Computerhersteller Apple anscheinend sehr gekränkt, als nur wenige Stunden später eine funktionsfähige Kopie der „einmaligen“ iPhone-Oberfläche für das mobile Betriebssystem PalmOS im Internet kursierte. Das unter dem Namen iPhony veröffentliche Programm kreiste binnen Sekunden durch das Internet und imitiert täuschend echt die aufwändigen Funktionen von Apple.

Während der fortlaufenden Verbreitung von iPhony schreiben auch hunderte Blogger über das kleine Programm mit dem erstaunlichen Funktionsumfang; zu viel für Apple. Schon wenige Stunden später flatterten die ersten deutlichen Forderungen der Apple-Anwälte in die Briefkästen der Blogger. Die sofortige Löschung der Grafik und des Links zum Programm-Download sei aufgrund der geschützten Grafiken selbstverständlich, wenn nicht noch weitere „Komplikationen “ auf den Blogger zukommen sollen. Schon in der Vergangenheit scheiterte Apple vor Gericht an mehreren Verfahren gegen Blogger, wobei Apple zeitweise den Laienschreibern des Status des Journalisten versagte.

Die Pressefreiheit interpretiert Apple wohl auf ganz eigene Art. Und falls Apple etwas gegen die zurecht angefochtenen Urheber unternehmen will, ist die Ansprechstelle sicher kein Blogger, der nur einen Artikel dazu schreibt. In ähnlicher Weise wollte das Sozialgericht Bremen dem Shopblogger Bjoern Harste das Wort „Sozialgericht Bremen“ in den Artikeln untersagen, da in Google die Webseite des Shopbloggers höher als die Sozialgericht-Webseite eingestuft wurde.

News Redaktion am Montag, 15.01.2007 21:00 Uhr

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • klotzi am 18.01.2007 17:08:27

    Interessanter Bericht: http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,460678,00.html ...

  • EDISON am 17.01.2007 21:41:01

    du darfs das telefon nur nicht verlieren, denn eine verschlüsselungssoftware oder einen login gibt es nicht. die vorstellung ist natürlich besonders sympathisch bei der transportierten datenmenge. :T zudem kannst du keine software installieren und alle funktionen wie widgets oder rss funktioniere ...

  • Plat0n23 am 16.01.2007 10:43:39

    also ich finde einmal das mir es als Apple egal wäre... ne Verbreitung wie Iphony wird stattfinden (ob auf kurzer oder längerer Zeit) egal ob sie es verbieten bzw. diese Abmahnschreiben oder nicht. Wobei verbotene Früchte ja am besten wachsen und so evt. noch eine raschere Ausbreitung stattfindet ...

  • mod2000 am 16.01.2007 01:04:29

    http://www.youtube.com/watch?v=LSuXxxyiwPc&eurl= ...

  • MisterSister am 15.01.2007 22:44:59

    Ach dieses Gayphone mit dem inbegriffenen Livestyle für die Hosentasche ist eh was für Prolls. Dazu dann noch ne Crumbler Tasche, nen MacBook Pro und ne Baggypants von FuBu und der Trendsetter der Neuzeit ist geboren. Dass man Stil hat und nicht kaufen kann, sieht man spätestens dann, wenn man m ...

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