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Supernature-Abmahnung: Keine Entwarnung für Forenbetreiber

Das Urteil steht noch aus, die heutige Verhandlung scheint auf einen eindeutigen Sieg Supernatures hinzuweisen, die Stimmung ist dennoch gedrückt. Die eindeutige Stellungnahme, dass Forenbetreiber erst ab Kenntnisnahme für Inhalte Dritter haften, blieb aus. Rechtsanwalt Bahr zeigte sich im Gespräch mit gulli mehr als unzufrieden, aber mitnichten hoffnungslos.

Die eindeutige Feststellung einer Haftung erst ab Kenntnisnahme war das erklärte Ziel der Gegenfeststellungsklage, die vom Supernature-Boardbetreiber Martin Geuß angestrengt wurde, nachdem eine Abmahnung gegen Geuß zuerst eingereicht, später jedoch zurückgenommen wurde. Die Gegenfeststellungsklage sollte sicherstellen, dass auch in Zukunft ein Forenbetreiber nur dann für Inhalte haftet, nachdem er von diesen Kenntnis hat. Die abmahnende Partei war zur Zurücknahme der Abmahnung bereit, behielt sich jedoch vor, im Wiederholungsfall erneut abzumahnen - unabhängig vom Kenntnisstand der Betreiber.

Dem kurzen Abriss der Ereignisse vor Gericht zufolge ging die Schlacht verloren, obgleich der Fall an sich gewonnen wurde:

"Es ging uns in dieser Sache hauptsächlich um die Sicherstellung, dass der Betreiber eines Forums erst mit Kenntnisnahme für dort eingestellte Beiträge haftet, und dass die Abmahnung allein aus diesem Grund keine Grundlage hat.
Dieser Punkt hat das Gericht aber überhaupt nicht interessiert, stattdessen ging es direkt nur um den Inhalt der entsprechenden Beiträge. Von den sieben Äußerungen, die in der Abmahnung angeführt wurden, sah das Gericht sechs als von der freien Meinungsäußerungen gedeckt und nur eine als rechtsverletzend an. Auf Basis dieser einen Äußerung hätte ich im Rahmen eines Vergleichs eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, was ich abgelehnt habe - mit dem Verweis darauf, dass dies eine Vorabkontrolle aller eingestellten Beiträge zur Folge hätte, die ich nicht leisten kann - und die nach meinem Verständnis vom Gesetz ja auch nicht vorgesehen ist."

Dadurch hilft es wenig, dass sechs von sieben angefochtenen Abmahngründen vom Gericht tatsächlich nicht anerkannt wurden und von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt sind. Ironischerweise könnte es sich sogar für kontraproduktiv für die klagende Partei erweisen, dass ihr weitgehend Recht gegeben wurde. Wie Rechtsanwalt Martin Bahr gegenüber gulli.com erklärte, könnte der weitgehende Sieg - Geuss gewann sechs von sieben strittigen Punkten - dazu führen, dass die Berufungssumme nicht mehr erreicht wird. Der konkrete Fall könnte damit nicht mehr vor die nächste Instanz gebracht werden.

Damit wäre - zumindest in Hamburg - die Lage für Board- und Blogbetreiber in der Tat ernst, wenngleich nicht hoffnungslos. Die Richter ließen wenig Zweifel daran, dass ihrer Ansicht nach der Betreiber vollständig hafte - ohne Kenntnisnahme, für alle Inhalte. Wer nicht in der Lage sei, diese komplett und in Echtzeit zu überprüfen, könne eben kein Board betreiben. Eine Ansicht, der die meisten deutschen Gerichte bisher noch nie in dieser Drastik gefolgt sind und vermutlich auch nicht folgen werden. In Hamburg wird man indessen davon ausgehen können, dass die Richter ihre jetzige Auffassung auch in Zukunft beibehalten.

Noch ist der Untergang des Abendlandes jedoch nicht gekommen. In der Tat drohen nun zwar weitere Abmahnungen, aber spätestens, wenn eine in den Instanzenweg geht, dürfte auch das LG Hamburg darauf hingewiesen werden, dass seine Auffassung an deutschen Gerichten nicht unbedingt überall geteilt wird.

News Redaktion am Freitag, 19.01.2007 18:49 Uhr

tagsTags: board abmahnung forenhaftung supernature geuß bahr blog

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476 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • filetarom am 14.06.2007 16:42:05

    Gulli.com der Hort der Demokratie und Meinungsfreiheit ein vollkommen zensurfreies board gibts wohl nicht - es müsste völlig unmoderiert sein (nur offensichtlicher spam dürfte entfernt werden). des weiteren müsste man zur sicherheit der user alles nach /dev/null loggen. die serve ...

  • fettes_Aspirin am 12.06.2007 22:45:05

    ja immerhin gab es einen wohldotieren Preis für diesen Oskar. Ich bin kindisch, so wie andere es hier auch sind! Eben jene, die bestetig an Heise erinnern müssen, nur weil sie dort gerichtlich vertrollt wurden. ...

  • antiMahn am 12.06.2007 15:15:48

    Ach der ist Jurist geworden wegen dem "Rechts" in dem Wort Rechtsverdrehter. Und aus welchem Grund hast Du Dich seinerzeit dazu entschlossen, kindisch zu werden? (oder gar zu bleiben?) War es vielleicht Oskar mit der Trommel, der Dich inspiriert hat? ...

  • fettes_Aspirin am 11.06.2007 23:06:43

    Hmmm ... vielleicht läßt er sich umschulen und wird Linksverdreher? :D Ach der ist Jurist geworden wegen dem "Rechts" in dem Wort Rechtsverdrehter. Ich habs ja schon mal gesagt, wiederholung lass ich besser sonst macht er weine weine........ ...

  • A John am 11.06.2007 22:59:34

    Die Frage müsste besser heißen - wer will dich nach deinem Ableben noch sehen? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es da den/die eine(n) oder andere(n) gibt. Und sei es nur, um ganz sicher zu sein. :D ...

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