
Von "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses" ist in den Dokumenten die Rede, welche die Schweizer Wochenzeitung veröffentlicht hat. Diese soll möglich sein, sobald ein entsprechendes Strafverfahren gegen eine verdächtige Person aufgenommen wird.
Grundlage der Überwachungsmaßnahme soll das Bundesgesetz "Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" sein. Darin heißt es, die Provider "liefern (...) den Fernmeldeverkehr der überwachten Person soweit möglich in Echtzeit". Die Wochenzeitung stellt allerdings in Frage, ob mit dem Fernmeldeverkehr tatsächlich auch "Surfen oder Chatten" gemeint sind.
Die zuständige Behörde sieht dies offensichtlich als gegeben an. Denn das Gesetz, mit dem die neue Überwachungsmaßnahme begründet wird, ist nicht überarbeitet worden. Es gibt lediglich eine "IP-Richtlinie" und dazugehörige organisatorische und technische Regelungen.
Diese wurden Anfang Juni den Schweizer Providern für eine Stellungnahme zugesandt - unter Geheimhaltung. Offensichtlich hat es die Behörde eilig. Nur drei Wochen anstelle von drei Monaten hatten die Internetanbieter für ihre Stellungnahme Zeit. Ab dem ersten August sollen sie technisch aufrüsten, um die Überwachung durchführen zu können. Bis Ende Juni 2010 sollen die Vorrichtungen der laut Wochenzeitung mehreren hundert Provider dann geprüft und zertifiziert werden.
Für die Provider stellt das eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Fredy Künzler vom Zürcher Provider Init7 nennt das Gesetz einen "Papiertiger, der einen unglaublichen Aufwand verursacht". Er rechnet mit Kosten von hunderttausenden Franken: "Für große Provider mag das verschmerzbar sein. Kleine Anbieter können sich den Aufwand aber unmöglich leisten". Die Anschaffungskosten für die Technik sind in der Tat von den Providern selbst zu zahlen. Kommt sie dann tatsächlich zum Einsatz, erhalten die Anbieter eine Entschädigung. "Du musst also fast hoffen, dass möglichst viele deiner Kunden kriminell werden, wenn du die Investitionen amortisieren willst", meint ein kleiner Anbieter, der anonym bleiben will.
Zu den im Katalog des Gesetzes enthaltenen Straftaten, die eine Echtzeit-Überwachung des Internetverkehrs von Verdächtigen erlauben würden, gehören nicht nur schwere Straftaten. Auch Gewalt und Drohung gegen Beamte oder Betrug würden eine solche Maßnahme rechtfertigen. Die Wochenzeitung gibt ein erschreckendes Beispiel, wohin diese Regelung führen könnte: "Auch die nun in der IP-Richtlinie vorgesehene Überwachung des Internetverkehrs können Untersuchungsbehörden einsetzen - gegen mutmassliche TeilnehmerInnen einer unfriedlichen Demonstration beispielsweise oder gegen SozialhilfebezügerInnen, die des Missbrauchs verdächtigt werden." (Simon Columbus)
via zoon politikon, danke!
News Redaktion am Donnerstag, 16.07.2009 20:39 Uhr
bei TOR will man kein P2P haben Und das ist gut so. Oder möchtest du hier deine Meinungsfreiheit nutzen und sicher anonym über TOR posten, das ganze aber grottenlahm, weil ein paar Idioten meine, anonym downloaden zu müssen? (Ist mehr eine rethorische Frage. ;)) Interessant ist ab ...
Erst am am 27. Februar 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht sogar, dass die Regelungen zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig und Online-Durchsuchungen prinzipiell nur unter strengen Auflagen zulässig sind. Handhabung von Gesetzen in ...
EU: Scheiss Gesetz.... Take it or leave it CH: Scheiss Gesetz.... Referrendum und tschüssi Gesetz Falsch Freundchen! Auch die von den nationalen Regierungen vorgebrachte Vorratsdatenspeicherung wurde in der Form vom EuGH abgeschmettert. Daraufhin wurde es mehrmals abgeände ...
LOL, wo sind eigentlich die ganzen EU-Stinkstiefel, die die Schweiz immer hochleben lassen? Da tu ich immer noch.... wenn Du den Hintergrund dazu kennen würdest, würdest Du diese IMO dämliche Frage auch nicht stellen. Die wenigsten scheinen zu verstehen, dass dieses Gesetz 1.) zur ...
LOL, wo sind eigentlich die ganzen EU-Stinkstiefel, die die Schweiz immer hochleben lassen? Hätte der Titel "EU: Internetüberwachung in Echtzeit" geheißen, wären sie wieder die ersten gewesen die die Schweiz in den höchsten Tönen loben und die EU verfluchen würden. :D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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