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Limewire: Monopolklage gegen Labels gefordert

In die zweite Runde geht die Auseinandersetzung zwischen Limewire und Musiklabels. Letztere forderten 150.000 Dollar Entschädigung pro getauschtem Song. Limewire reichte Gegenklage wegen Monopolmissbrauch ein. Die Labels forderten die Zurückweisung der Klage, nun legt Limewire nach. Man könnte ein legitimer Wettbewerber auf dem Musikmarkt sein, würden die Labels ihre Monopolstellung nicht gesetzeswidrig ausnutzen.

Limewires Analyse der Situation: die heutige Mediendistribution gleicht einer Sanduhr. Eine breite, noch nie dagewesene Vielfalt von Künstlern bietet einer riesigen Hörerschaft ihre Titel an - dazwischen befindet sich der Flaschenhals, an dem die Labels steuern und den sie gegen alle Konkurrenz verteidigen. Limewire könnte zum Distributor werden, das Monopolstreben der Labels hindere den Filesharing-Anbieter daran.

Dabei habe man durchaus eine funktionierende Technologie anzubieten: Mit MagnetMix und LimeWire sei die Lime Wire LLC Wettbewerber im Markt der digitalen Distribution auch copyrightgeschützter Musik über das Internet.

Zur rein legalen Distribution sei Limewire nämlich wohl in der Lage: allein das Monopolinteresse der Labels hindere das Unternehmen daran. Konkret stehe eine Technologie bereits bereit, mit der das unerwünschte Tauschen urheberrechtlich geschützten Materials mittels der Hash-Werte der angebotenen Files unterbinden könne, die Labels weigerten sich jedoch, die Hashes an Limewire weiterzugeben. iMesh, einer der Konkurrenten, würde mit diesen Hashwerten versorgt, Limewire indessen nicht.

Anstatt die Hashwerte herauszugeben und Limewire so das Filtern zu ermöglichen, würde verlangt, dass Limewire Audible Magic einsetzen soll. Audible Magic sei nach Angabe LimeWires jedoch vom Sharman Network-Partner Altnet abhängig, der Patente an AudibleMagic-Technologie halte. DIese Patente seien nach Auffassung Limewires jedoch ungültig. Man werde zur Nutzung dieser Technologie nur deshalb gezwungen, um als Konkurrenz erst gar nicht in Erscheinung zu treten.

Eine Argumentation, die Zahnschmerzen bereitet - wenn Audiblemagic funktioniert wie versprochen, dann wäre die Soft immerhin in der Lage, verschiedene Rips ein und desselben Tracks zu erkennen, während bei einem simplen Hash, wie von Limewire gefordert, im Prinzip nur der ID3-Tag geändert werden müßte, um den Filter zu umgehen. Leistungsfähiger scheint AudibleMagic daher allemal.

Auf der anderen Seite hat sich die klagende Industrie bereits in so viele Widersprüche verstrickt, dass der Gegenseite das Nebelwerfen nicht wirklich übel genommen werden kann. Schon allein, dass man sich von mehreren Filesharing-Softwareanbietern bereits fürstlich entschädigen ließ, die User aber dennoch für weitere Schadenersatzzahlungen belangt, bleibt fragwürdig. Und monolistische Strukturen - trotz des ersten Top40-Hits eines nirgendwo unter Vertrag stehenden Künstlers dürften diese nach wie vor problemlos zu beobachten sein.

News Redaktion am Dienstag, 23.01.2007 10:48 Uhr

tagsTags: filesharing klage riaa monopol filter gnutella limewire audiblemagic

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • DasFragezeichen am 24.01.2007 15:06:46

    Danke Saftig :) Und ich frage nochmal: Wenn schon die Tauschplattformen eine Entschädigung zahlen sollen / müssen, warum dann auch die Benutzer? Das ist und bleibt doppelte Abzocke. Das ist wenn du beim Bäcker der im Kaufhaus mit drin ist deine Brötchen bezahlen musst und am ausgang des Kaufhau ...

  • Saftig am 24.01.2007 13:50:35

    2 Fragen an dich: Was hat das mit der News zu tun? Hast du die News überhaupt richtig gelesen, oder bist du nur über den Titel gestolpert? Die selben 2 Fragen sollen auch an dich gehen... :confused: "In die zweite Runde geht die Auseinandersetzun ...

  • Biertrinker am 23.01.2007 20:27:13

    Es ist wie so oft: Die großen Labels zocken ab, haben die großen Filesharingfirmen abgezockt und verklagen trotzdem noch die User. Klagen tut offenbar keiner dagegen. Why? 2 Fragen an dich: Was hat das mit der News zu tun? Hast du die News überhaupt ...

  • Saftig am 23.01.2007 16:18:43

    Habt ihr euch mal gefragt, wo die eingeklagten Summen hinfließen? In die Taschen der Plattenfirmen, nicht der Künstler. In der Regel ist es doch so, dass die Künstler neben den Pauschalveträgen, d.h. Künstler xy bekommt 10 Mio$ dafür, dass er auf Label xy sein Album released. Dazu kommt dann ...

  • DasFragezeichen am 23.01.2007 15:00:01

    Es ist wie so oft: Die großen Labels zocken ab, haben die großen Filesharingfirmen abgezockt und verklagen trotzdem noch die User. Klagen tut offenbar keiner dagegen. Why? ...

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