
<shortsplit>Die Gulli-Boardies bekamen Post von der Kanzlei mit Sitz in Cham und Regensburg. Die Kanzlei gibt auf ihrer Antipiracy-Seite übrigens ihre kostenpflichtige 0180/5er Nummern an, Anrufe dort schlagen der Telefonrechnung des anrufenden, potentiellen Urheberverletzers mit 6 Cent pro Minute zu Buche. Softwarepiraten und solche, die es werden wollen, sollten sich davon nicht beeindrucken lassen: Bei Rückfragen sind auf der Hauptseite der Kanzlei auch die regulären Telefonnummern einsehbar. Die Kanzlei, die mit Hilfe von Versatel die Benutzer des Bittorrent-Netzwerkes aufspüren konnte, verlangte dann schriftlich einen "Abgeltungsbetrag" - was auch immer das sein mag - von 250 Euro pro Video. Es gibt noch immer zumindest rein theoretisch einen Unterschied zwischen der Exekutive des Staates und Privatpersonen. Wenn belastende Indizien vorliegen und ein Staatsanwalt oder Richter im Rahmen einer Ermittlung bei einem Provider anfragt, hat er unter den gesetztlich vorliegenden Regelungen auch das Recht dazu. Rechtsanwaltskanzleien oder Personen gegenüber sind die Internet Service Provider mitnichten auskunftspflichtig.
Die Gulli-Board Benutzer konnten sich die Post nicht erklären, denn laut der Umfrage von Telepolis würde Versatel nach eigenen Angaben keine Verbindugsdaten aufzeichnen. Auch Kunden von GMX und 1&1, die die Verbindungsdaten ihrer Kunden angeblich nicht mitschneiden, wurden für den Tausch von Software abgemahnt. In beiden Fällen handelte es sich delikaterweise um eine Abmahnung wegen dem Download eines kostenlosen Programmes der Firma ITSTH. Zwei Gulli-Board Mitglieder haben im Dezember von der Anwaltskanzlei Schutt & Waetke entsprechende Post bekommen. Im ed2K-Netzwerk darf man aber, ohne jegliche Anwälte zum Briefeschreiben zu motivieren, Freeware tauschen, bis die Leitungen glühen. Der GMX-Kunde hatte den in dem Schreiben angegebene p2p-Client "ePlus" noch nicht mal auf seinem Rechner installiert. Es gäbe auch keine Motivation sich das angesprochene Programm Easy2Sync via einem Emule-clone zu besorgen. Es ist auf der Homepage des Herstellers frei zugänglich. Aber zurück zu den ISP: Sowohl 1&1 als auch GMX hatten beide in der Telepolis-Umfrage angegeben, sie würden die Daten ihrer Kunden nicht aufbewahren. Wie also war man bei Schutt & Waetke an die Adressen gekommen?
Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder konnte sich den Vorfall nicht erklären. Man würde nur aufbewahren, "wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert". Es sieht aber eher nach einer Aufbewahrung der Daten aller Kunden nach dem Giesskannenprinzip aus. Kanzleien sind aber bekanntermassen keine Instanz der Exikutive. Die anderen Pressesprecher geben bekannt, man sei laut § 113 des Telekommunikationsgesetz zur Aufbewahrung verpflichtet. Dr. Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sieht die Rechtslage komplett anders. Per se alles zu speichern erlaubt dieser Paragraph seiner Meinung nach nicht. Es gehe lediglich die Befugnis von ÍSPs Auskünfte zu geben, so lange deren Daten legalerweise gespeicherten seien. Was, wie wir wissen, noch nicht der Fall ist.
<adr>Die ganze Sache riecht stark danach, als wenn man bei Versatel, 1&1, GMX & Co. diese Anfragen als Chance gesehen hat, sich den für den Internetanbieter kostenintensiven Powerusern entledigen zu können. Aber zum einen haben wir noch immer nicht Herbst 2007, noch gilt gemeinhin das alte Recht. Und andererseits hat sich jetzt offiziell Widerstand formiert. Diverse Vereinigungen haben eine gemeinsame Erklärung bezüglich des Gesetzentwurfes über die Vorratsdatenspeicherung abgegeben. Hoffen wir, dass diese Initiative noch etwas bringen wird, damit wir zukünftig nicht von allen möglichen Stellen aus rechtmässig überwacht und durchleuchtet werden dürfen. Vor allem wenn wir mal wieder völlig legal Freeware mit Clients downloaden wollen, die sich gar nicht auf unseren Rechnern befinden.
News Redaktion am Donnerstag, 25.01.2007 14:11 Uhr
P.S: Ich plädiere immernoch dafür, dass das Gulli-Team ein Musterschreiben aufsetzt, dass auf Gulli.com veröffentlicht wird und von jedem bedenkenlos verwendet werden kann. Denke dann würden viel mehr den Schritt gehen. Kann ja auch im G:B veröffentlicht werden. ...
falsch! es gibt einen paragraphen der besagt, dass nicht rechtsmässig beschaffene beweise verwertbar sind! werd den paragraphen noch suchn:dozey: genauso falsch - das würde dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit widersprechen... Beweiße bei einer illegalen (= ohne richterlich ...
aber nur zur verteidigung ? ...
wenns bei soeinem fall dann aber zur anklage kommt, müssten die dadurch gewonnen beweise nicht benutzt werden dürfen, da sie nicht auf legalem wege zu stande kamen falsch! es gibt einen paragraphen der besagt, dass nicht rechtsmässig beschaffene beweise verwertbar sind! ...
wenns bei soeinem fall dann aber zur anklage kommt, müssten die dadurch gewonnen beweise nicht benutzt werden dürfen, da sie nicht auf legalem wege zu stande kamen ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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