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Gesetzesänderung: Gravierende Auswirkungen für Unternehmens-Email

Eine bislang kaum beachtete Gesetzesänderung, die zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, zwingt Geschäftsleute, ihre Email-Vorlagen zu ändern. Ansonsten könnten Abmahnungen drohen. Pflichtangaben, die bislang nur auf Geschäftsbriefen zu erfüllen waren, müssen nun auch beim elektronischen Briefwechsel beachtet werden. Ansonsten könnten Wettbewerber abmahnen lassen.

"Die neue Regelung betrifft nicht nur alle deutschen Kaufleute, sondern selbstverständlich auch deren Angestellte", betont Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde und Beuger. "Soweit ersichtlich, hat bislang kaum ein Unternehmen reagiert, etliche zwingend erforderliche Pflichtangaben fehlen in den meisten E-Mails".

Am 10. November 2006 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Einführung eines zentralen Unternehmensregisters in Deutschland. Danach gelten die Pflichtangaben für alle arten von Geschäftsbriefen, "gleichviel welcher Form" - also auch für elektronische Briefe. Betroffen sind alle geschäftlichen E-Mails, die nach außen gerichtet sind, zu beachten sei darüberhinaus, dass auch mobile Endgeräte wie beispielsweise ein BlackBerry nur noch Mails mit enthaltenen Pflichtangaben verschicken, rät Solmecke.

Je nach Rechtsform sind unterschiedliche Angaben fällig, für die GmbH beispielsweise der vollständige Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut, die Rechtsform, der Sitz und der Handelsregistersitz der Gesellschaft sowie die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist. Darüber hinaus bedarf es der Benennung aller Geschäftsführer und, soweit vorhanden, der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften sind mit einem Zwangsgeld bedroht und können zu Abmahnungen durch Wettbewerber führen - eine Sorge, die auch die ersten Spammer auf den Plan gerufen hat. "Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post" titeln die Spammer, die den Anschein erwecken, von der Hamburger Kanzlei "König & Kollegen" zu stammen, welche die Massenmails jedoch nicht schickt, sondern selbst Opfer der Absender-Fälschung ist. Auf der Website wird man auf den Spamversand hingewiesen, vor dem Öffnen wird gewarnt:

"Aus Sicherheitsgründen sollten Sie bei entsprechenden E-Mails evtl. angegebene links NICHT anklicken und evtl. angehängte Anhänge NICHT öffnen. Sie könnten Viren, Trojaner o.ä. enthalten."

News Redaktion am Donnerstag, 25.01.2007 16:15 Uhr

tagsTags: email unternehmen abmahnung geschäftsmail angaben

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1 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • MilzMilz am 25.01.2007 17:03:36

    § 37a HGB (1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter de ...

  • gullinews am 25.01.2007 15:59:20

    Eine bislang kaum beachtete Gesetzesänderung, die zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, zwingt Geschäftsleute, ihre Email-Vorlagen zu ändern. Ansonsten könnten Abmahnungen drohen. Pflichtangaben, die bislang nur auf Geschäftsbriefen zu erfüllen waren, müssen nun auch beim elektronischen Brief ...

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