
Mit dem Start einer kostenlosen Möglichkeit, verschiedene Radio-Streams aufzunehmen und einzelne Musikstücke im praktischen mp3-Format auf den Computer zu laden, hatte sich das Startup-Unternehmen mp3flat.com dem schwierigen Spagat zwischen legaler Privatkopie und illegaler Verbreitung von Musiktiteln gestellt. Nach nur kurzer Zeit wurde das junge Unternehmen von der GEMA abgemahnt. Doch im Gegensatz zu der vollmundigen Ankündigung „mp3flat.com stellt Dienst ein“ der GEMA stellte sich mp3flat der neuen Herausforderung. Mit der Entfernung der Werbung und Einführung eines rein manuellen Aufnahmesystems, das mit dem guten alten Kasettenrekorder zu vergleichen ist, versuchte das Unternehmen den strengen Anforderungen der Privatkopie nachzukommen.
Nur knappe zwei Monate dauerte die Ruhe in dem Rechtskonflikt an. In einem Eilverfahren erwirkte die GEMA nun vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung. "Das Landgericht Köln hat der massenhaften Vervielfältigung geschützter Musikwerke unter dem Deckmantel der Privatkopie abermals einen Riegel vorgeschoben. Diensteanbieter lassen bei ihren Geschäftsmodellen meist unberücksichtigt, dass die Nutzung von Werken in einem solchen Ausmaß vollständig zu Lasten der Urheber geht. Die GEMA wird daher weiterhin mit rechtlichen Mitteln gegen solche Dienstebetreiber vorgehen.", kommentierte Dr. Harald Heker, Vorstandvorsitzender der GEMA.
Im Gegensatz zur GEMA schätzt mp3flat-Anwalt Christian Solmecke die richterliche Entscheidung nicht als Gefährdung des Dienstes ein. Die Verfügung betreffe keineswegs den gesamten Dienst von mp3flat.com, sondern nur 10 Einzeltitel, die nach Einsicht in die Verfügung sofort gelöscht wurden. Erst in einem späteren Verfahren vor dem Landgericht Köln sei die wirkliche Tragweite des Verfahrens erkennbar. Neben der Verwertungsgesellschaft GEMA habe der Dienst auch mit starkem Druck der Musikindustrie zu kämpfen, bestätigte Solmecke auf der Kanzlei-Webseite. In keinem erdenklichen Fall seien jedoch die Nutzer des Online-Rekorders in der Haftung, da der reine Download der Dateien momentan unumstritten legal sei.
„Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“, attestiert ein altes Sprichwort und umschreibt wunderbar die kontroverse Rechtsprechung bei Urheberrechten. Fällt man in die alte Geschichte zurück, ist es ein Kampf von David gegen Goliath, kleine Unternehmen gegen die GEMA und Musikindustrie. Die immensen Gerichtskosten und großes Durchhaltevermögen der großen Verbände verhindern immer noch ein gerechtes Urteil. „Die Internetindustrie soll in Deutschland wachsen“ machte sich Bundeskanzlerin Merkel zur Chefsache, doch wenn schon ein moderner Kasettenrekorder im Jahr 2007 illegal sein soll, ist etwas falsch gelaufen.
News Redaktion am Samstag, 03.02.2007 17:24 Uhr
Was mir gerade auffällt, wenn mp3flat im Moment ne einstweilige Verfügung hat, dann solltet ihr euch überlegen, ob ihr dann hier im Board Werbung für die schaltet, denn Werbung für die habe ich heute hier schon mehrmals gesehen. ...
"Das Landgericht Köln hat der massenhaften Vervielfältigung geschützter Musikwerke unter dem Deckmantel der Privatkopie abermals einen Riegel vorgeschoben. Verklagt doch gleich alle Kasettengerät Hersteller.. ...
@ clueless Weil man sich informieren kann wer hinter einer Ltd. steckt, eine Suchmaschine bedient und selber recherchiert. so viel arbeit braucht man sich kaum machen...ein blick dadrauf wer die domain registert hat genügt ;) Registrant: Mp3flat Ltd. 69 Great Hampt ...
Hoffentlich schließt mp3flat nicht. Denn ich brauche diesen Dienst auch manchmal. ...
@ clueless Weil man sich informieren kann wer hinter einer Ltd. steckt, eine Suchmaschine bedient und selber recherchiert. Vor der ersten Abmahnung sah das Impressum so aus: http://img79.imageshack.us/img79/2755/mp3flatimpressum1ry9.png Danach und auch heute noch so: http://img11 ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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