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Gegen Mediamarkt prozessieren oder Weblog aufgeben?: David Media-Blöd.de gegen Goliath

Da wird der Kölner Blogger Rainer Kohnen nicht schlecht gestaunt haben, als ihm im November 2006 von den vom Mediamarkt beauftragten Rechtsanwälten Steinhöfel/Höbelt eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung ins Haus flatterte. Das Markenrecht sehen die Herren und Damen vom Elektrogrosshandel aufgrund der Ähnlichkeit der schweinischen Grafik auf Kohnens Blog verletzt. Weiterhin wird beklagt dass durch den auf Media-blöd.de veröffentlichten Slogan "Media-blöd.de - Du blöd so wie Sau" angeblich dem Konzern in den Mund gelegt wird, seine Kunden als Säue zu bezeichnen. Ist eine solche Parodie abmahnungswürdig?

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen, dass der Mediamarkt die Eingäng diverser Filialen mit Schriftzügen wie "Sauerei Kampagne", "Schwein-gang" oder "Sau-Ausgang" beschriftet hat. Die Kunden als Schweine? Manch einer wird sich gefragt haben, ob er fälschlicherweise den Weg zu einer Metzgerei eingeschlagen hat. In einem Werbespot wurden bis zu dessen Einstellung Angestellte der Kette gezeigt, die von Polen um ihre Hosen erleichtert werden. Nach Protesten von polnischer Seite wurde die Ausstrahlung dann eingestellt. Wer wie in diesem Beispiel mit der Reduzierung eines ganzen Volkes auf Diebe vorlegt, sollte kraftvolle Satire als Antwort eigentlich gut aushalten können.

Die Kampagne gegen den Mediamarkt war nicht sein erster Streich, zuvor schrammten schon diverse Parodien auf Politiker, Talkmaster, Manager oder Portale wie Monster.de hart an der Grenze des Zumutbaren. Aber über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. So gab der Blogger Kohnen die Unterlassungserklärung auch nicht ab und machte die umstrittenen Grafiken nach einer Pause wieder der Öffentlichkeit zugänglich. Am 10.1.2007 erhielt er als Antwort dann die zweite Abmahnung gleichen Inhalts vom gleichen Rechtsanwalt, diesmal im Auftrag der Filiale in Wolfsburg. Offensichtlich ging es dabei darum den Druck zu erhöhen. Kohnen auf seinem Blog:

"Da man als Beklagter keine Benachrichtigung vom Gericht bekommt, weder bei stattgegebenem noch bei einem abgewiesenen Antrag, weiß ich nicht bei welchen oder wievielen Landgerichten die Herren Steinhöfel/Höbelt vorstellig geworden sind."


Bis jetzt ist es dabei geblieben. Und doch, die Schweinerei machte innerhalb und ausserhalb der BloggerSzene die Runde. Sogar der Spiegel Online berichtete über die Empörung des Marktes über "Saddam sautot". Jetzt stellt sich Kohnen auf seinem Weblog öffentlich die Frage - weitermachen oder aufhören? Denn selbst wenn ihm alle beratenden Rechtsanwälte bescheinigen, die Verunglimpfung von Saddam Hussein kurz nach dessen Hinrichtung wäre rechtlich eindeutig als Parodie und nicht verunglimpfend oder unternehmenspersönlichkeitsverletzend zu sehen, trägt er letztendlich das volle Risiko ganz alleine. Noch so viele positive Aussagen von Rechtsanwälten stellen am Ende keine Garantie bezüglich des Urteils dar. Wenn der Kölner den Fall verliert, kommen auf ihn schon in erster Instanz Prozesskosten von mindestens 5000,- Euro zu. Rainer Kohnen beklagt in seinem Blog, dass er alleine gegen einen Konzern mit unbegrenzt scheinenden finanziellen Mitteln keine Chance hat, diesen Rechtsstreit durchzuhalten.


"(...) denn die Konsequenz daraus ist, daß man gegenüber einem Konzern wie dem Mediamarkt keine öffentliche Kritik, und sei sie noch so berechtigt, mehr äußern kann ohne daß man Gefahr läuft finanziell ruiniert zu werden.

Das ist das faktische Ende der Meinungsfreiheit in diesem Lande, denn obwohl es keine strafbewehrte Zensur gibt, haben wir auf diese Weise eine Zensur durch die Hintertür, mit dem finanziellen Ruin zwar nicht als Strafe, sondern als Konsequenz."

Das sind Argumente, die in zahlreichen vergleichbaren Fällen schon gefallen sind. Der Kölner fragt deswegen jetzt in der Community herum ob für den Fall, dass er vor Gericht geht, genügend andere Interessenten bereit wären, ihn finanziell in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Spannend auch der Kommentar von Spiegel Online, bezüglich der von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfels auf seiner Website veröffentlichten kompletten Zeitungsartikel samt Logos und Grafiken.



"Übrigens hat Rechtsanwalt Steinhöfel offensichtlich einige Wissenslücken im Bereich Medien- und Urheberrecht. Auf seiner Homepage veröffentlicht er Texte verschiedener Medien, darunter auch aus dem SPIEGEL und von SPIEGEL ONLINE. Eine Genehmigung dafür hatte er nicht."

Die hier dargestellte Grafik stellt lediglich eine Parodie auf Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier dar.

News Redaktion am Mittwoch, 07.02.2007 11:56 Uhr

tagsTags: köln steinmeier media markt spiegel online weblog media-blöd.de rainer kohnen blog

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55 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • mboettcher am 10.02.2007 15:42:53

    Also, moralisch gesehen bin ich voll deiner Meinung, bloß ist das juristisch (leider) anders zu beurteilen: Dann legst Du u. U. die falschen Kriterien an. Es wurde nämlich behauptet: Kosten entstehen erst durch das Urteil vor Gericht was schon 'mal nicht stimmt (Vari ...

  • Foglight am 09.02.2007 21:19:41

    Tatsächlich? Du wird abgemahnt. Der Abmahner behauptet also unzulässiges Handeln durch Dich, um in der Wortwahl zu bleiben. Die angefügte Kostennote lautet z. B. auf knapp 2.000 EUR. Variante #1a: Du akzeptierst die Abmahnung und zahlst. Es entstehen Kosten in obe ...

  • Floyd69 am 08.02.2007 21:17:34

    @mboettcher sehr gut durchdacht. Die "Arschkarte" bei einer Abmahnung ist doch immer derjenige, der die geringern finanziellen Mittel hat. Was das noch mit einem Rechtsstaat zu tun hat weiss ich nicht. Wenn es einer weiss, dann bitte ich um eine entsprechende Erklärung. In meinen Augen hat da die ...

  • mboettcher am 08.02.2007 15:58:19

    EDIT: Habs nochmal durchdacht - Kosten entstehen erst durch das Urteil vor Gericht, von daher haben Sie schon recht... Tatsächlich? Du wird abgemahnt. Der Abmahner behauptet also unzulässiges Handeln durch Dich, um in der Wortwahl zu bleiben. Die angefügte Kostennot ...

  • Foglight am 08.02.2007 12:06:28

    Probleme bekommt er nicht durch die Festsetzung, sondern durch sein eigenes (unzulässiges) Handeln. Hier wird (einmal wieder) Ursache und Wirkung verwechselt. Keine Kosten ohne eigenes (unzulässiges) Handeln Moment ! Ob das Handeln unzulässig war, muss doch er ...

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