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Mikado-Fahndung: Mehrere Unschuldige unter Kinderporno-Verdacht

Ein Großaufgebot an Polizei stand vor der Geschäftsadresse eines Unternehmers. Keine Steuerfahndung wollte die Akten durchsuchen, sondern eine ominöse Abbuchung hatte den unbescholtenen Mann zum angeklagten Kinderporno-Schauer gemacht. Auch viele weitere unbegründete Hausdurchsuchungen regen eine neue politische Diskussion zwischen Verbrechensbekämpfung und Datenschutz an.

Zwei Kriminalbeamte stehen vor dem Büro eines 67-jährigen in Wiesbaden. „Wegen des Verdachts d. Verbreitens kinderpornografischer Schriften“ soll sein Büro und das Privathaus durchsucht werden. Die Beamten wollten schon sämtliche Akten und Computersysteme beschlagnahmen, alle Kundendaten wären in der Hand des Staates und der Bankrott des Unternehmers wäre nicht zu verhindern gewesen. Aus Zufall erzählte der Mann von mysteriösen Abbuchungen über seine Kreditkarte. Erst nachdem er den Beamten die zahlreichen Einsprüche gegen Abbuchungen vorlegen konnte, stoppen die Polizisten die Beschlagnahmung. „Der Vorgang wird mit dem Vorschlag, das Ermittlungsverfahren einzustellen, an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden abverfügt“, heißt es simpel im Polizeivermerk vom 15. Dezember. Wäre ein einfacher Zufall nicht an diesem Morgen dem Unternehmer zu Teil gewesen, wäre eine Existenz vor dem Aus gestanden.

Der erste erschütternde Bericht des Wiesbadener Unternehmers ist nach aktuellen Schätzungen der Datenschützer nur die Spitze der Mikado-Folgen. „Auch das sensibelste und ausgereifteste Überprüfungsverfahren der Masse kann immer Ausfälle haben. Und wenn hier ein völlig rechtschaffender Bürger aufgrund schlechter Ermittlungen fast die eigene Firma verliert, stimmt etwas im System nicht“, äußerte sich ein Mitglied der Opposition. Dem Urteil schließen sich auch viele Datenschützer an und sehen das Recht der generellen Unschuldsvermutung höher als das Streben nach einem schnellen Ermittlungserfolg. „Sie (die Behörden) sollen richtig arbeiten und nicht durch eine misslungene Rasterfahndung von Millionen Kreditkarten die eigene Unfähigkeit verschleiern“, floskeln Datenschützer unter vorgehaltener Hand.

Die Urheber der kinderpornografischen Webseite sind weiterhin nicht ermittelt. Die letzten Ermittlungen verlaufen bei einer philippinischen Firma im weitläufigen Sand.

News Redaktion am Mittwoch, 07.02.2007 23:13 Uhr

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117 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chronoton am 11.02.2007 19:15:28

    EDIT: Die Fußnote zu Deutschland in dem von Dir verlinkten Artikel ist schonmal falsch. So kann sehr wohl beispielsweise ein 40jähriger Mann mit einem 14jährigen Mädchen schlafen, ohne sich strafbar zu machen. es ist dort richtig vermerkt, dass ab 16 jahren volle handlungsfreihe ...

  • Chronoton am 11.02.2007 19:08:06

    @MarcWEssels das ändert nichts an der tatsache, dass das schutzalter von 14 jahren eher die ausnahme ist. auch in europe ist 14 nicht die regel. mfg chronoton ...

  • MarcWEssels am 11.02.2007 16:52:45

    deine verneinung der "urban legend" is selber eine urban legend. hier gibts eine liste, die zienlich vollständig ist. http://www.avert.org/aofconsent.htm in den fußnoten findet man teilweiese erklärungen für die feinheiten des schutzalters. so zb macht sich ein ein 19 ...

  • Chronoton am 11.02.2007 16:22:23

    auch weiß auch nicht was an der fahndung der kreditkartendaten so schlimm war,... guck mal da rein. http://www.lawblog.de dort findest du einiges zu diesem thema. aber nur wegen sowas, so eine ermittlung sein lassen? das wäre dann wohl ein freifahrtschein für ...

  • am 11.02.2007 16:16:13

    zudem werden solche maßnahmen nur bei großen sachen benutzt. sprich kipo oder organisierter kriminalität. es wird wohl kaum damit einen filesharer der im monat ne handvoll mp3 zieht erwischt werden. Lern lesen bitte. Das Speichern von "kinderpornografischen Schriften ...

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