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Logistep: Strafanzeige statt Gegendarstellung in den gullinews

Es ist ärgerlich, wenn in der Presseberichterstattung ein Sachverhalt nicht verkürzt, sondern schlicht falsch dargestellt wird. In einem solchen Fall kann eine Gegendarstellung gefordert werden, man kann natürlich auch gleich Strafanzeige gegen den verantwortlichen Redakteur stellen. Letzteres die Strategie der nicht unumstrittenen Logistep AG.

Eine inzwischen gelöschte Passage im Bericht über die rechtliche Fragwürdigkeit von Massenabmahnungen rief den Unwillen der Logistep hervor. Es ist in der Tat nicht nur eine Verkürzung, sondern schlicht unwahr, dass Filesharer im Auftrag der Logistep abgemahnt werden, wie dort fälschlicherweise behauptet wurde. Abmahnungen ergehen tatsächlich auf Betreiben der Rechteinhaber. So weit, so ärgerlich.

Gegen den "noch nicht namentlich bekannten Verfasser" wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellt. Die Kanzlei Schutt Waetke forderte den Betreiber von gulli.com weiter dazu auf, die unwahre Tatsachenbehauptung zu löschen. Was nach Benachrichtigung auch geschah.

Interessant ist indessen die Begründung von Anzeige und Löschungsaufforderung: die unwahre Tatsachenbehauptung stelle eine Verleumdung, zumindest jedoch üble Nachrede dar. Die Logistep AG solle "bewusst in Misskredit" gebracht worden sein.

Die Frage, ob eine so begründete Strafanzeige ein schlechtes Bild auf die Kunden der Logistep AG wirft, stand nun im Raum: Schließlich wird die (unrichtige) Aussage, es werde im Auftrag der Logistep abgemahnt, als "Verleumdung" und "üble Nachrede" betrachtet - Tätigkeiten, die indessen von Kunden der Logistep AG durchgeführt werden. Die Logistep AG war bisher nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.

Klärung brachte indessen das Gespräch mit der Kanzlei Schutt Waetke. Die unrichtige Behauptung ließe den Schluss zu, dass die Logistep ohne Auftrag der Rechteinhaber abmahne. Was nun tatsächlich auch einleuchtet.

Für die Zukunft neben der Richtigstellung ein gutgemeinter Rat: nach mehrfachen Email-Wechseln zwischen der Logistep AG und den gulli.com-Betreibern sollte eine Kontaktadresse bekannt sein. Auskunft über die Identität von Newsredakteuren kann dort problemlos eingeholt werden. Man erspart so den Staatsanwaltschaften mühsame Recherche und muss darüber hinaus nicht gegen Unbekannt Strafanzeige stellen.

News Redaktion am Freitag, 09.02.2007 16:52 Uhr

tagsTags: logistep strafanzeige löschaufforderung gegendarstellung

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51 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • fastix am 04.03.2007 12:08:19

    Tja. Korrupt. Du erlebst gerade die Vorgehensweise, die Du, soweit die Dolzers und Gravenreuths dieser Welt sie anwenden, akzeptierst. fastix® ...

  • DasFragezeichen am 12.02.2007 10:02:13

    Das ist das Traurige. Unsere Gesellschaft ist mittlerweile (sorry wenn ich da direkt sage) so verblödet, verblendet, manipuliert, etc. dass sie sich selbst damit einverstanden erklärt kontrolliert zu werden. Dient ja nur der Terrorabwehr und überhaupt "habe ich nichts zu verbergen" und "auf mein ...

  • Black Spy am 12.02.2007 09:42:26

    Nochmal so eine frage, warum fragen se bei dingen wie die Geschichte mit dem Polizei trojaner nicht erstmal das volk ? Einer sagt immer das muss gemacht werden. kommt mir langsam vor wie bei einer diktatur, oder irre ich mich jetzt ? Mann soll auch mal das Volk fragen, was es davo ...

  • DasFragezeichen am 12.02.2007 09:28:12

    :D Stimmt!:D Meine E-Mailadresse ist über v-tunnel (ja, ja, ist kein Allheilmittel) in einem Internetcafe bei gmail angemeldet (mit Pseudodaten versteht sich). Na ja, die sollen mich dann mal damit identifizieren. Danke, dass Du für "DasFragezeichen" geantwortet hast, aber er is ...

  • sebamed am 12.02.2007 05:16:55

    Die Hauptaufgabe der LOGISTEP AG besteht darin, jegliche Dateiformate im weltweiten Internet eindeutig zu identifizieren, deren Verbreitung beweiskräftig zu protokollieren und strafrechtlich zu verfolgen. Wenn das tatsächlich auf deren Seite steht, dann hat der Newsredakt ...

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