
"Leichtfertig und unvernünftig" sei die Klage laut Richter Lee R. West gewesen. Die Klage der RIAA wurde bereits im letzten Jahr abgewiesen, seitdem drehte sich die Auseinandersetzung weiter: um die Frage, wer denn nun für die Kosten aufkommen solle.
Das wurde nun endgültig entschieden: Anwalts- und Verfahrenskosten Fosters müssen von der RIAA getragen werden. Die EFF verkündet den Sieg Fosters und spendet fröhlich Beifall.
Mehrfach sind in den Verfahren einige sehr klare Worte gefallen: In der nun gefallenen Entscheidung konstatierte Richter West, die RIAA hätte versucht, mittels Haftungsvorwürfen
"...Foster zur Vergleichszahlung zu zwingen, nachdem sie nicht mehr glaubten, sie sei der direkte oder "primäre" Täter".
Foster gilt als "Computeranalphabetin", die für die Handlungen ihrer Kinder, welche ihr nicht bekannt waren, nicht haftbar gemacht werden könne. Bereits im Antrag auf Erstattung der Verfahrenskosten hatte Fosters Anwalt dem klagenden Verband vorgeworfen, das jener das Verfahren
"eingereicht und weiter betrieben hätte, um einen größeren Geldbetrag von der als "gut betucht" wahrgenommenen Beklagten Debbie Foster zu erhalten."
Die als gut betucht geltende RIAA dürfte ihrerseits wenig Probleme haben, den veranschlagten Stundensatz von 200 Dollar für die Verteidigung Fosters zu begleichen. Bei Wired geht man von Gesamtkosten in Höhe von 50.000 Dollar aus.
News Redaktion am Montag, 12.02.2007 12:59 Uhr
dann macht die RIAA irgendwann mehr verluste durch Anwälte bezahlen, als durch Filesharing :) Was jetzt schon der Fall ist ;) MfG m00h ...
das freut mich zu lesen. hoffe doch mal das dieser trend weiter geht, weil dann macht die RIAA irgendwann mehr verluste durch Anwälte bezahlen, als durch Filesharing :) ...
2004 verklagte die RIAA unter tausenden anderen auch Debbie Foster wegen Filesharings. Die Fakten- und Beweislage war dürftig, der Prozess ging verloren und nun - nach langer Mühe - muss die RIAA auch die Anwaltskosten der Beklagten tragen. "Leichtfertig und unvernünftig" sei die Klage la ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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