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Elektronische Postfächer: EU sagt anonymen E-Mail-Adressen den Kampf an

Daß das Internet, einst erfunden von der amerikanischen Armee, sich zu einem ganz, ganz bösen Medium, das nur schwer zu kontrollieren ist, entwickelte, spricht sich immer weiter herum. Und zum Glück gibt es wenigstens in Old Europe fähige Politiker, die angesichts dieser Bedrohung, die auch in Deutschland immer mehr Menschen fühlen, nicht kapitulieren wollen, sondern handeln: Sie fordern nun ein Verbot anonymer E-Mail-Adressen.

Wie die International Herald Tribune vor ein paar Tagen berichtete, gibt es in der EU Bestrebungen, die Bürger bei der Benutzung von E-Mail-Dienstleistern per Gesetz zu mehr Ehrlichkeit und Offenheit anzuhalten. Aus Deutschland, meldet das Blatt, kämen dazu Vorschläge, die es dem anständigen Bürger unmöglich machen würden, mit unvollständigen oder gar unrichtigen Daten bei einem der zahlreichen Anbieter von elektronischen Postkästen einen solchen einzurichten.

Auch die Verwendung von Pseudonymen will demnach das deutsche Justizministerium weitgehend illegalisieren, Nicknamen sollen dabei zwar nicht verboten werden, aber müssen eben auflösbar sein. Für Peter Fleischer, der in Paris sich um den Datenschutz bei Google kümmert, bedeutet dies, daß Postfächer nur noch bei Vorlage eines amtlichen Identifikationsnachweises eingerichtet werden dürften.

Wenngleich er auch meint, dies sei nur "schwer vorstellbar und würde niemals durchgesetzt werden" können, findet er es besonders amysant, daß ausgerechnet Deutschland eine Vorreiterrolle einnimmt. "In Deutschland wird am meisten über die Privatsphäre gesprochen, doch geht es um die Praxis ganz allgemein, ist es ganz weit hinten plaziert". Ob freilich die Benutzung ausländischer Dienste, die weniger Daten zu Anmeldung fordern, untersagt werden soll, scheint noch offen.

Der Verband Bitkom machte unterdessen schon das Haupthindernis auf dem Weg zu einem besseren Internet aus: das deutsche Grundgesetz. "Es gibt", wendet Christian Spahr, ein Bitkom-Sprecher, allerdings ein, "viele Menschen in Deutschland, die ein solches Gesetz unterstützen, aber auch einige, die es kritisch sehen". Die haben noch nicht erkannt, daß - frei nach Wolfgang Schäuble - doch nur "vielen fälschlich verdächtigten oder verurteilten Menschen ermöglicht (werden soll), ihre Unschuld zu beweisen". Mögen seine Kritiker es verinnerlichen.

News Redaktion am Montag, 19.02.2007 11:38 Uhr

tagsTags: anonymität anonym 1984 ausweispflicht email registrierungspflicht postfach registrierung europäische union überwachung

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25 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ItaloGerman am 21.02.2007 19:10:50

    Nö - nur weniger Beleidigungen, Schmähungen, Morddrohungen u.ä.. Aber das war bisher auch schon nicht von Art. 5 GG gedeckt - auch wenn Mr. fastix da immer anderer Meinung war.:dozey: Ja Beleidigungen müssen ja auch nicht sein - so ähnlich wie Abmahnungen :D ...

  • kandor am 20.02.2007 19:02:28

    2) Kann ich nichts lesen, finde nicht einmal den Anmeldelinkhttp://www.pochta.ru/?lng=en So schwer kannst doch nicht sein :rolleyes: ...

  • mboettcher am 20.02.2007 18:01:41

    Darüber wird sich z.B. HEISE freuen. Es gibt ja noch immer eine größer Anzahl unzulässiger Forenbeiträge bei denen. Da ist es ja geradezu günstig, dass die Accounts von Ihnen, die Sie mit falschem Namen und unter Verstoß gegen ein Teilnahmeverbot einrichteten, wohl ...

  • Karnigals am 20.02.2007 16:01:18

    Ein Paradies für Stalker, den Staat und Arbeitgeber wenn jede Aktion einer Person zuordenbar ist kann man wunderbar Profile erstellen, Personen analysieren, ein Traum wird wahr ... mfg ...

  • DasFragezeichen am 20.02.2007 15:28:16

    @Gravenreuth: Natürlich würde man seine Meinung nicht mehr frei äußern 1) Wird einem das Jahre später unter Umständen noch negativ angelastet, auch wenn man inzwischen eine ganz andere Auffassung hat. Deswegen wird auch ausdrücklich davor gewarnt unter echtem Namen im Internet unterwegs zu s ...

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