
Daniel R., zum Tatzeitpunkt noch jugendlich, wurde nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe von 23 Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er eine Strafe von 6.000 Euro zahlen, die sich an einem Monatseinkommen von 400 Euro bemisst. Der 32 Jahre alte Thomas R. wurde zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt, aufgrund des angewendeten Erwachsenenstrafrechts wurde gegen ihn trotz des veranschlagten Monatseinkommens von nur 750 Euro eine Auflage von 70.000 Euro verhängt. Die Strafe erfolgte aufgrund gewerblichen Verletzens von Urheberrechten.
Am teuersten fiel die Auflage beim ebenfalls angeklagten Anwalt Bernhard S. aus, der zur Zahlung von 90.000 Euro Bewährungsauflage auf 10 Monate Bewährung verurteilt wurde. Das Gericht befand ihn der "Beihilfe mit bedingtem Vorsatz" für schuldig. Aus Anwaltskreisen wurde kommentiert, dass S. bei diesem Strafmaß keinen Entzug seiner Anwaltslizenz zu befürchten hat. Als einziger der Angeklagten bleibt S. damit vorstrafenfrei.
Nach dem strafrechtlichen Verfahren folgen in der Regel zivilrechtliche Verfahren, in denen Rechteinhaber auf Schadenersatz klagen. Im Fall FTP-Welt scheint sich das nicht zu bestätigen: Berichten zufolge wurde mit der GVU das zivilrechtliche Nachspiel bereits geklärt.
So fließen aus den beschlagnahmten Erlösen des Seitenbetriebs in Höhe von 600.000 Euro zwar größere Summen ans Finanzamt, ein hoher sechsstelliger Betrag - laut heise-Informanten zwischen 200.000 und 300.000 Euro - jedoch an die GVU. Darüber hinaus wurden im Rahmen der umfangreichen Vorverhandlungen im Vorfeld des Prozesses weitere Vereinbarungen getroffen: die GVU übernimmt gegen eine weitere Zahlung in ungenannter Höhe die Entschädigung der Rechteinhaber, die im Gegenzug auf Zivilklagen gegen die Betreiber verzichten.
Die intensiven Vorverhandlungen haben sich demnach gelohnt - mit zwei Verhandlungstagen dürften die Prozesskosten niedrig liegen. Die Höhe der zusätzlichen Geldzahlungen an die GVU ist unbekannt, die anderen Beträge halten sich - gemessen an den oft genannten Schadenszahlen der Industrie - durchaus im Rahmen.
Die Einigung betrifft indessen nur die Prozessparteien - ob die Rechteinhaber angesichts der GVU-Gelder auch auf Verfahren gegen User verzichten, ist fraglich.
News Redaktion am Mittwoch, 21.02.2007 18:51 Uhr
Sicher. Aber er war ja schon einmal so davongekommen - nun war es das zweite Mal und das in weitaus größerem Stil. Ups, hab ich überlesen. Dann ist es klar danke. ...
In anderen Laendern waere er fuer einen 2stelligen Zeitraum im Knast verschwunden. aber hallo, 10 jahre oder mehr für gewerbliche urheberrechtsverstöße. was bekommen dann brandstifter? lebenslang, mit täglicher folter? an todschlag will ich da gar nicht denken. zu tode foltern? ...
Na klar war das ein Gnadenakt. Welcher Richter will schon einen Vater arbeitslos sehen. Deutsche Richter sind eben mit dem "Ohhhh" Argument immer schnell zur Hand. In anderen Laendern waere er fuer einen 2stelligen Zeitraum im Knast verschwunden. Wirtschaftskriminalitaet wird in D viel zu milde ge ...
Interessant finde ich am Rande, was nunmehr im r-archiv zu lesen ist - wenn man bedenkt, dass sich dieses "Lawblog" einst uneingeschränkt auf die Seite von S. gestellt hatte. Damals hatte der dortige Autor den Medien noch attestiert, auf "verfäls ...
Am teuersten fiel die Auflage beim ebenfalls angeklagten Anwalt Bernhard S. aus, der zur Zahlung von 90.000 Euro Bewährungsauflage auf 10 Monate Bewährung verurteilt wurde. Das Gericht befand ihn der "Beihilfe mit bedingtem Vorsatz" für schuldig. Aus Anwaltskreisen wurde kommentiert, dass ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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