
Das Landgericht Hamburg entschied, dass Microsoft-Volumenlizenzen aufgesplittet und auch in Teilen weiterverkauft werden können. Gegenteilige Bestimmungen in den Microsoft-Lizenzbedingungen seien unwirksam.
"Anderslautende Erklärungen der Fa. Microsoft sind juristisch unhaltbar und bewusst irreführend", kommentierte Peter Schneider, Geschäftsführer der usedSoft GmbH, die mit "gebrauchten" Softwarelizenzen handelt und Einsparpotentiale zwischen 20 und 50 Prozent angibt.
Das OLG Hamburg hat zwar seine Entscheidung ausschließlich auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts gefällt und sich einer urheberrechtlichen Beurteilung enthalten. Da es der Begründung des Landgerichts jedoch in keiner Weise widersprach, ist das Landgerichtsurteil nun in vollem Umfang rechtskräftig.
usedSoft zitiert auszugsweise aus dem Urteil:
"Der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie z.B. Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung von Microsoft wirksam möglich."
News Redaktion am Freitag, 23.02.2007 17:06 Uhr
Microsoft hat es immer schwerer erst das in Russland und jetzt das. Es freut mich wenn Microsoft sein dicken Schädel nicht durchsetzten kann! Die Zukunft gehört Linux! ...
We don't live in Amerika.... In DE ist einem der Verkauf seines Eigentum gestzlich zugesichert egal ob es jetzt materiell, immateriell bzw. geistiges Eigentum ist. Wenn ich Software Lizenzen besitze kann ich sie frei weiterverkaufen an wenn ich will. Die Industrie behauptet zwar immer das Gegenteil ...
@ Gravenreuth stellen gewisse Bestimmungen von MS und anderen Firmen nicht auch in einem gewissen Umfang AGB´s dar die man mit §§305ff BGB sehr leicht aushebeln kann? oder gibts da noch mal speziellere Vorschrifen? ...
Das wehre doch auch Schwachsinn, wenn man Software, wofür man teures Geld ausgegeben hat nicht weiter verkaufen darf. Das wehre so, als wenn man zum Flohmark geht, und seine legal gekauften Actionfiguren nicht weiter verkauft werden darf, da man sonst mit n ...
Gestern wurde mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung ein Urteil des OLG Hamburg vom letzten Juni rechtskräftig. Die Berufung eines Microsoft-Vertragshändlers gegen ein Urteil des LG Hamburg wurde zurückgewiesen. Mit "gebrauchter" Microsoft-Software kann ohne Einschrän ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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