
Gute Nachrichten von der Abmahnungs- und Haftungsfront: Vor dem LG Stuttgart konnte edelight eine negative Feststellungsklage durchfechten. Januar 2007 erhielt edelight.de eine ungerechtfertigte Abmahnung und ging mit Unterstützung von Dealjaeger.de gegen die Abmahner vor. Der dringenden Empfehlung des Landgerichts Stuttgart an die gegnerische Partei, den negativen Feststellungsantrag anzuerkennen, wurde Folge geleistet. Außerdem widersprach das Gericht deutlich der Argumentation, dass in Social-Shopping-Geschäftsmodellen Rechtverletzungen bereits angelegt seien.
Das Gericht führte im Rahmen der Empfehlung unter anderem aus, dass eine Verantwortlichkeit für Portalbetreiber erst ab Kenntnis einer Rechtsverletzung angenommen werden kann. Erst wenn ein Portalbereiber trotz Kenntnis von einem Rechtsverstoß den rechtswidrigen Zustand aufrechterhält, kann er zur Verantwortung gezogen werden. Erscheint eine behauptete Rechtsverletzung plausibel, hat der Portalbetreiber den Inhalt zu löschen.
edelight.de und Dealjaeger.de feiern nun das erfolgreiche, gemeinsame Vorgehen. Peter Ambrozy von edelight:
"Wir freuen uns über diesen Sieg auf ganzer Linie und die Entscheidung im Sinne aller Social Shopping Projekte in Deutschland."
Auch für andere Abmahn- und Haftzungsfälle könnte das Urteil des LG Stuttgart nun durchaus zu einer Referenz werden - vor allem, weil die Haftung ab Kenntnisnahme an sich gängige Rechtsprechung in Deutschland ist. Auch wenn das eine oder andere Gericht hier chronisch anderer Auffassung ist.
News Redaktion am Donnerstag, 01.03.2007 12:11 Uhr
OMG das war voll das eigentor meinerseits ^^ mit 39°C Fieber sollte man nich solche Scherze machen, hab ja jetzt mittlerweile gefunden, hätte mich auch gewundert wenn ihr das verpasst hättet :) ...
der Datenschutzbestimmungen die ab heute 01/03/07 gültig sind. Wo ist den bitte der Link der auf die Datenschutzbestimmungen auf euerer Site hinweist ? Da ich diesen Link auch nach längern suchen immer noch nicht gefunden habe, habt ihr diesmal verschie**** ;=) Ein Screenshot des heutigen Zustand ...
:T Super. Zeigt diesen geldgeilen Rechtsanwälten, wo's lang geht ...
Einen Sieg vor dem LG Stuttgart errangen die beiden Social-Shopping-Anbieter edelight.de und Dealjaeger.de. Eine gegen edelight ergangene Abmahnung war nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Die Plattformen trifft keine Pflicht, Beiträge von Nutzern vorab zu kontrollieren, eine negative Feststel ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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