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Gerhart Baum: Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchung in NRW

Heftig umkämpft verabschiedete das Landesparlament NRW im letzten Jahr die Online-Durchsuchung und seit Januar darf der Geheimdienst unter bestimmten Bedingungen Computer von Privatpersonen durchsuchen. Gerhart Baum (FDP) reichte nach eigenen Angaben beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetzt zur Online-Durchsuchung ein und bezeichnete es als "drastischer Eingriff in die Freiheit der Bürger, der schwerer wiegt als der Große Lauschangriff".

Ein Klick und schon könnte eine Arbeit, die sonst von einem Dutzend Polizeibeamten durchgeführt wird, via Internet halbautomatisch in kurzer Zeit durchgeführt werden, schnell, unkompliziert und günstig; aus Mündern der Polizei und Geheimdienste klingt das große Wort „Online-Durchsuchung“ wie ein Meilenstein des Guten in der Verbrechensbekämpfung. Ingo Wolf (FDP) hatte das umstrittene Gesetz als Terrorismusbekämpfung durch die Instanzen der Verfassungsbehörden von NRW gekämpft. Doch hat Wolf mit dem kulturell engagierten Gerhart Baum aus den eigenen Reihen den größten Widersacher gefunden.

Mit der Verfassungsbeschwerde will Baum die Persönlichkeitsrechte der Bürger stärken und ein Exempel statuieren, das klar gegen die Legalität einer Online-Durchsuchung spricht. Die Fahndungsmöglichkeiten und der Zweck seien zweifelhaft. Zudem nehme der PC im Leben vieler Bürger eine Bedeutung ein, "die eine völlig neue Dimension des Eindringens in die Privatsphäre eröffnet, die allein mit der Überwachung der Wohnung nicht erreicht werden könnte". Gerade sei es besonders beschämend, die extrem weit reichenden Eingriffe in die Privatsphäre des Einzelnen durch den nur gering von den Gerichten kontrollierten Verfassungsschutz durchzusetzen. Mit der Online-Durchsuchung sei die Erstellung eines kompletten Persönlichkeitsprofils möglich und bei der anvisierten unkomplizierten Umsetzung sei dies nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar.

Erste Stimmen rechnen Baum bei guter Darstellung des Sachverhalts und einem fundierten Rechtsanwalt relativ gute Chancen vor der Kammer des Verfassungsgerichts zu.

News Redaktion am Freitag, 02.03.2007 16:08 Uhr

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • skargil am 04.03.2007 12:44:11

    Hi, wie in den meisten demokratischen Parteien (na gut die CSU lassen wir jetzt mal aussen vor :rolleyes: ), gibt es immer wieder Richtungs Diskussionen. Die FDP hatte mal den Beinamen "Die Liberalen". Das wurde de-fakto in den 90ern zu Nichte gemacht, als einige FDP-ler den Österreichern nacheif ...

  • pferdemann am 03.03.2007 12:14:14

    FDP, macht seit ihrer Gründung Populismus, die Partei der sterbenden Mittelklasse, da kann gar nichts anderes kommen. Kannst dich auch noch genau an die Gründungszeit der FDP erinnern, gell? Sowas kann man auch nur loslassen, wenn man sich gar nicht mit den beteiligten P ...

  • Crev Voran am 03.03.2007 04:23:38

    Aber dass auf so ne Idee ein Politiker kommt - das hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet. :rolleyes: FDP, macht seit ihrer Gründung Populismus, die Partei der sterbenden Mittelklasse, da kann gar nichts anderes kommen. ...

  • .:ADI:. am 02.03.2007 19:28:11

    Ich drück auf jeden Fall die Daumen :T Aber dass auf so ne Idee ein Politiker kommt - das hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet. :rolleyes: ...

  • am 02.03.2007 19:13:08

    kommt mir aufm ersten blick vor wie populistische meinung aber wenn er das durchsetzt alle achtung und daumen hoch:T ...

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