
Wer Gedichte, Hausaufgaben oder Witze sucht, landet schnell auf den Seiten der Schmidtleins. Meist unter Top-Domains befinden sich immer fast gleich gestaltete Webseiten; blickende Elemente lenken den Blick der ahnungslosen Besucher zu einer unscheinbaren Anmeldung. Doch handelt es sich keinesfalls um ein kostenloses Angebot, nach einer eintägigen „Testzeit“ verwandelt sich die Anmeldung in einen Vertrag um – in 24 Monaten soll der Nutzer 168 Euro bezahlen. Die Masche mit der Unachtsamkeit funktioniert schon lange, damals wurden mit Dialern, zwischenzeitlich mit SMS-Abos und heute mit Online-Verträgen die „Gebühren“ eingetrieben. Bei einem Widerspruch des überraschten Neukunden läuft das Brüderpaar erst zur Hochform auf, in aus Sicht der Kunden „bitterbösen“ Mahnschreiben werde auf die Wirksamkeit der Anmeldung bestanden und bei Nichtzahlung die schlimmsten Rechtsfolgen angedroht.
Täglich gehen etliche Beschwerden über das Geschäftsgebahren der Schmidtleins aus Büttelborn bei den Verbraucherzentralen ein. Etliche Abmahnungen wurden schon an die Brüder geschickt, die immer die strittigen Punkte akzeptierten und die Webangebote notdürftig umbauten. Eine konkrete Änderung der Angebote im Sinne der Verbraucher und der Verbraucherzentralen fand jedoch nie statt, vielmehr wurden die Angebote in der gesetzlichen Grauzone weitergeführt. Die Verbraucherzentrale möchte mit dem neuen gerichtlichen Ansatz eines Gewinnabschöpfungsverfahren die unlauter erwirtschafteten Gewinne einziehen und endlich die Rechte der Verbraucher im Internet stärken.
Das Verfahren wird schon am 27.03.2007 am Landgericht Darmstadt stattfinden. Doch ist nach den mehrfachen negativen Gerichtserfolgen in der Vergangenheit nicht mir einer anhaltenden Lösung des Problems „Schmidtlein“ zu rechnen.
News Redaktion am Samstag, 03.03.2007 17:54 Uhr
:D Endgeil Endscheisse. Solche Anleitungen hier zu verbreiten, kann im 0,nix eine Abmahnung und Anwaltskosten von mehreren tausend Euro einbringen. Zum Glück wurde ich noch rechtzeitig über diese Inhalte informiert... Benutzer gesperrt, Thread zu. ...
@zaphod the Bastard Registrant from Hell :D Endgeil! ...
wer den schmidtleins schaden will, kann helfen, ihre datenbank mit möglichst vielen falscheinttägen zu "vergiften". dazu ... GELÖSCHT have fun -- zaphod the Bastard Registrant from Hell ...
hey leutz schon jemand was mitbekommen? heute(27.3) soll ja die verhandlung sein !? ...
Was soll das sein. "Abmahnbetrug?" So, wie es da beschrieben steht, könnte es sich um eine Art "Service für Anwälte" handeln. :D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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