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Web2.0 und das Telemediengesetz: Droht die nächste Abmahnwelle?

Am ersten März trat das neue Telemediengesetz in Kraft. Schon im Vorfeld beeilten sich zahlreiche Sites, Impressum und Datenschutzerklärungen zu erstellen, nun weist Jens Ferner darauf hin, dass dennoch Ungemach droht. Vom externen Statistiktool über die Flickr-Fotogalerie bis hin zu einem eingebundenen YouTube-Video lauern möglicherweise - abmahnfähige? - Verstöße.

Laut neuem TMG ist der Nutzer

"...zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie ... in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein."

Nun funktionieren zahlreiche Dienste - Statistiktools, Videoeinbindungen, externe Fotogalerien bis hin zum Last.fm-Tracklisting - über die Einbindung von Scripten oder Grafiken Dritter - oftmals von Unternehmen im Ausland. Ruft der User eine Seite auf, so werden auch Daten vom Drittanbieter abgerufen, dieser hat somit die IP des Users in seinem Log, darüber hinaus werden oft auch Cookies der Drittanbieter gesetzt, falls möglich. Das stellt wohl ein "Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet" dar - über welches der User hingegen zu Beginn der Nutzung" unterrichtet werden muss.

Ferner dazu:

"Dadurch, dass man es in seine Webseite einbaut ist es ein Telemediendienst - zwar ein fremder, doch hält man ihn zur Nutzung bereit, wenn man ihn nicht gar zueigen macht. Mithin steht es im eigenen Verantwortungsbereich, man ist hier Diensteanbieter im Sinne des §2 Nr.1 TMG."

Das Dilemma ist unübersehbar: selbst wenn eine Startseite geschaltet würde, die eine solche Einverständniserklärung verlangt, frei von Cookies und externen Diensten, müsste die Seite mindestens zweifach vorgehalten werden, denn

"Der Diensteanbieter darf die Bereitstellung von Telemedien nicht von der Einwilligung des Nutzers in eine Verwendung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telemedien nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist. "

Ferner übersetzt folgendermaßen:

"Oder verständlich: Der Dienst darf nicht von der Erhebung abhängig gemacht werden, du kannst also nicht einfach die Erlaubnis "abnötigen", sondern musst dem User wirklich eine Wahl lassen - wenn er "nein" sagt, muss er die Seite sehen, aber ohne Erfassung. Das ist ja die Crux: Die Statistik wäre unbrauchbar, da kann man es auch gleich rauswerfen..."

Doch selbst eine solche Lösung würde nicht vor Ungemach bewahren. Denn selbst wenn man eine statistik-, flickr- werbe- und youtube-freie Alternativseite erstellen würde, auf die ablehnende User umgeleitet würden, ist der Webmaster nicht vor externen Links und Deeplinks auf die Standardinhalte gefeit.

Mehr Rechtssicherheit und verbesserten Datenschutz sollte das reformierte TMG bringen. Bei Licht betrachtet, muss festgestellt werden, dass die Bestimmungen mit der aktuellen Realität im Web wenig zu tun hat - schlimmer noch, dieser widerspricht. Eine scharfe Auslegung der zitierten Verordnungen würde vom Deeplinken über Google Ads bis hin zu Flickr und YouTube Auswirkungen haben.

News Redaktion am Dienstag, 06.03.2007 17:37 Uhr

tagsTags: flickr tracking telemediengesetz tmg statistik abmahnung web2.0 blog

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17 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 08.03.2007 07:39:31

    Darauf gibt es erstmal einen Syntax-Error in Zeile 1 :dozey: Naja, so richtig wird eh keiner durch das "Gesetz" durchsteigen :rolleyes: Bis dann... ...

  • BuggerT am 08.03.2007 05:51:25

    Vgl im Übrigen: http://www.telemedien-und-recht.de, insb. Punkt 10 (KLICK). grtz BuggerT ...

  • culbricht am 07.03.2007 10:43:31

    Zunächst möchte ich mich meinem Vorredner insoweit anschließen als dass Der Artikel lässt das Stichwort "personenbezogene Daten" leider unter den Tisch fallen. Die allermeisten Websites erheben keine personenbezogenen Daten (persönliche oder sachliche Daten, die mit einer be ...

  • mip am 07.03.2007 09:18:48

    Der Artikel lässt das Stichwort "personenbezogene Daten" leider unter den Tisch fallen. Die allermeisten Websites erheben keine personenbezogenen Daten (persönliche oder sachliche Daten, die mit einer bestimmbaren natürlichen Person verknüpft sind). Für diese Sites ist die Aufregung als ...

  • ttp am 07.03.2007 08:53:46

    Auf der einen Seite solche Gesetze "für den Datenschutz", aber auf der anderen Seite selbst diesen mit Bundestrojaner, Kamaraüberwachung und Co. verletzen. Zum kotzen. ...

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