
Das Internet macht die Welt zu einem Dorf. Ein oft genutzter Ausdruck, der in gewisser Weise auch zutreffen mag. Ein kurzer Blick auf diverse Websites genügt, um zu erkennen, dass sich Menschen von überall dort finden.
Endlose Entfernungen werden durch das Internet auf einen Mausklick reduziert. Zumindest kommunikationstechnisch betrachtet. Trotz dieser allumfassenden Weite des World Wide Webs war und ist es jedoch nach wie vor so, dass eine ausländische Gerichtsbarkeit in der Regel nicht eine Person eines anderen Landes verurteilen kann. Es wäre katastrophal, wenn sich chinesisches Recht plötzlich in Deutschland anwenden ließe. Ein Urteil kann ja im Ausland gesprochen werden, doch man sollte sich dabei durchweg bewusst sein, auf welchen diplomatischen Schlips man hier womöglich tritt. Belgien ist dieser Fauxpas gelungen. Man kann natürlich vorweg festhalten, dass sich das Urteil wohl schwerlich vollstrecken lässt. Dies sollte jedoch nicht die Skepsis mindern, die durch eine solche Handlung mehr als angebracht ist.
Im März diesen Jahres verurteilte ein belgisches Gericht das US-amerikanische Unternehmen Yahoo! zu einer Geldstrafe von 55.000 Euro, weil diese sich geweigert hatten Nutzerdaten an die belgische Staatsanwaltschaft auszuhändigen, so wie es das belgische Recht vorschreibt. Für jeden weiteren Tag, an dem die Daten nicht ausgehändigt werden, fällt ein Betrag von je 10.000 Euro an. Wie kam es nun zu dieser Auseinandersetzung? Ein belgischer Staatsanwalt kontaktierte die Geschäftsleitung von Yahoo! in den USA - per E-Mail - und forderte die Aushändigung von Userdaten zu bestimmten E-Mail-Konten. Dabei hielt er nicht fest, dass es sich bei betreffenden Konten um solche handelte, die von belgischen Bürgern verwendet wurden. Vielmehr folgte er der Logik, dass Yahoo! die Nutzerdaten aushändigen müsse, da auch belgische Einwohner in Belgien auf Yahoo! zugreifen können. Da dies der Fall ist, greife auch belgisches Recht. Die bekannte Suchmaschine fand diese Anfrage alles andere als witzig und betonte, dass die Verträge mit den Usern nach US-amerikanischem Recht geschlossen worden seien, eine Übermittlung der angeforderten Daten sei deshalb nicht möglich, da der Datenschutz an oberster Stelle stehen würde. Eine verständliche und sachliche Argumentation, wenn man bedenkt, dass theoretisch jeder eine E-Mail mit einer entsprechenden Aufforderung an Yahoo! hätte schicken können.
Paradoxerweise teilte jedoch ein Gericht in Termonde die Ansichten des Staatsanwalts, dem Yahoo! einfach keine Daten aushändigen wollte. Nach Ansicht des dortigen Richters sei Yahoo! für belgische Bürger erreichbar und außerdem sei davon auszugehen, dass die bisherigen Ermittlungen bezüglich der Betrugsdelikte über Mail-Accounts korrekt sind. Da Yahoo! somit aktiv in Belgien agieren würde - ohne Firmensitz, Mitarbeiter, oder Tochterunternehmen - würde belgisches Recht greifen. Da den Aufforderungen des Staatsanwalts nicht nachgekommen wurde, läge demnach ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vor. Es folgte die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro sowie 10.000 Euro für jeden weiteren Tag, an dem die Aushändigung der Daten verweigert würde.
Besonders pikant wird dieses Urteil, weil es total unnötig war. Zwischen den USA und Belgien existiert ein Rechtshilfeabkommen, wie dies zwischen vielen Staaten der Fall ist. Über diplomatische Beziehungen wäre man wohl ohne größere Umstände an diese Daten gelangt, hätte man nur diesen Weg gewählt. Denn interessanterweise war man sich dieser Option durchaus bewusst, lehnte diese jedoch ab. Diese Missachtung von Übereinkünften wird vermutlich keinen großen Eklat heraufbeschwören, doch vielmehr geht es darum zu verdeutlichen, was hätte passieren können.
Ein anderes Unternehmen, welches womöglich nicht so vehement auf den Schutz der Kundendaten besteht, hätte die Daten ohne weitere Prüfung ausgehändigt. Man sollte nochmals betonen, dass die Anfrage des Staatsanwaltes lediglich per E-Mail einging. Zwischenzeitlich ist Yahoo! in Berufung gegangen und hat die Regierung um Unterstützung bei diesem "Problem" gebeten. (Firebird77)
(via techdirt, thx!)
(Bild via productionguild, thx!)
News Redaktion am Sonntag, 19.07.2009 12:05 Uhr
Naja nachdem die Amis ja auch für sich in Anspruch nehmen weltweit ihr eigenes Recht durchzusetzen, halte ich das Ansinnen der Belgier durchaus für legitim. Soviel Arsch in der Hose würde ich jetzt unseren Richtern nicht zutrauen.:p . ...
"Bei der Kraft von Greyskull, ich habe die Macht! Ich bin He-Staatsanwalt-Man!".:D Göttlich :) ...
Natürlich. Yahoo! überweist jetzt gleich das Geld und gibt die Userdaten heraus. :D ...
Die wurden also dafür bestraft, weil der Staatsanwalt ein Vollkoffer ist? Der Richter ist wahrscheinlich sein Bruder oder Vater. Da wollte mal Jemand zeigen dass er Macht hat: "Bei der Kraft von Greyskull, ich habe die Macht! Ich bin He-Staatsanwalt-Man!". ...
Schriftlich. Kennen die es noch? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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