
Laut der Stellungnahme der Bundesregierung würde es
"...jegliche effektive Sicherheitsgewährleistung lähmen, wenn man den Staat selbst bezüglich derartiger grundlegender Identifikationsdaten darauf verweisen würde, diese Daten nicht systematisch und ohne weiteres abrufbar vorzuhalten, sondern in jedem Einzelfall mühsam zu ermitteln. [...] Gerade die - jedermann unterschiedslos treffende - völlige Verdachtslosigkeit der Datenvorhaltung [...] hat [...] zur Folge, dass mit der Einstellung in den entsprechenden Datensatz nicht die geringste abstempelnde oder stigmatisierende Wirkung verknüpft ist [...] Gerade weil der Eingriff verdachtslos ist, ist er auch von so geringer Intensität."
Damit wird auf erstaunliche Weise eine flächendeckende und damit massive Überwachung in ihr Gegenteil verkehrt: weil es alle trifft, ist es in Ordnung.
Daten von Telefon- und Handynutzern sind bereits heute in einer Datenbank gespeichert, auf die eine Vielzahl von Behörden direkten Zugriff hat. Die amtliche Statistik zählt mittlerweile 9.000 Datenabfragen am Tag. Diese Zahl hat sich innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beanstandet in seiner Stellungnahme, die allgemeine Identifizierungspflicht stehe "in keinem Verhältnis zu einem völlig ungewissen und unbestimmten möglichen Nutzen der Speicherung". Straftäter könnten die Maßnahme durch den Einsatz von Strohleuten und den Tausch von Prepaidkarten leicht umgehen. Im Ausland gebe es eine derartige "Datenerhebung auf Vorrat" nicht. Die staatlichen Zugriffsrechte seien "zu weitgehend und zu unbestimmt". Sie könnten vor den Grundrechten daher keinen Bestand haben. 13 Landesdatenschutzbeauftragte pflichten dieser Auffassung in einem eigenen Positionspapier bei.
Wie weit die selbstverständliche Abfrage von Telekommunikationsdaten bereits gediehen ist, legen die Beschwerdeführer dar: Selbst zur Verfolgung von Parksündern erlaube das Telekommunikationsgesetz die Identifizierung von Anrufern und Internetnutzern, Geheimdienste dürften ohne richterliche Genehmigung Passwörter für E-Mail-Postfächer abfragen. Patrick Breyer, Initiator der Verfassungsbeschwerde hält die verabschiedenten Gesetze daher für verfassungswidrig.
"Niemand will dem Staat zielgerichtete Ermittlungen wegen schwerer Straftaten verbieten. Der Gesetzgeber verliert aber zunehmend jedes Maß und stellt blindwütig alle unter Generalverdacht. Der permanente Sicherheitsaktionismus der Politik vergeudet Geld und politische Energie, die anderswo fehlen."
Die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten sind ebenso wie die Erwiderung der Beschwerdeführer im Netz verfügbar.
News Redaktion am Freitag, 23.03.2007 13:10 Uhr
@Mods: könnte man mal bitte die Fäkalbilder oben entfernen? Es gibt bessere Arten, seine Meinung auszudrücken. Da kommt einem ja der Morgenkaffee gleich wieder hoch :confused: ...
Das passiert wenn Lobbyisten zu viel Einfluss nehmen !! ...
meine meinung in Pisa deutsch zu tkg http://216.218.248.240/datastore/80/3c/b/803ce3a232d1772b24b2a63f37ff9635.jpg http://www.tourettesyndrom.de/AAS%20HP/sonst.%20Fotos/Kotz.jpg http://www.mzorn.de/include/images/news/kotze.jpg ...
Sollte man das BVerfG nicht nur in Ausnahmefällen benötigen? Das ist ja inzwischen fast zur Regel geworden :dozey: Man sollte echt mal eine Zusammenstellung machen, aus der hervorgeht, welche Gesetze der letzten sieben Jahre (also ab 2000) vom Bundesverfassungsgericht überpr ...
steter tropfen höhlt den stein oder? irgendwann haben wir nach der geburt (die kontolliert wird) eh alle einen universalchip....schöne neue welt... ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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