
Verschickt werden die Schreiben durch die Kanzlei Messrs Davenport Lyons. Im Schreiben wird behauptet, dass "Verfahren und Methoden von IT-Experten angewendet wurden, um die Beweise sicherzustellen" und die Provider anschließend persönliche Daten der Kunden herausgegeben hätten. "Wir bleiben daher bei der Darstellung, dass kein Fehler stattgefunden hat und dass zumindest Ihre IP identifiziert wurde, die für den Verstoß verwendet wurde", so das Schreiben.
Damit reagiert die Kanzlei auf die Debatte, die in britischen Diskussionsforen losgetreten wurde: Zahlreiche Betroffene gaben an, die Software weder zu besitzen, noch anzubieten oder überhaupt zu kennen.
Die Vorgehensweise lässt noch weitere Fragen offen. So berichtet der Inquirer, dass Provider 50 Pfund in Rechnung stellten, wenn sie zur Herausgabe von Kundendaten aufgefordert wurden. Das Vorgehen verstoße jedoch gegen den Datenschutz. Fragwürdig ist auch die Behauptung der Kanzlei, dass die User für die Sicherheit ihrer Rechner verantwortlich seien, und ein Einbruch auf das System sie nicht von der Haftung entbinde. Zu guter Letzt verwundert die Betragsspanne, die den unterschiedlichen Opfern für die offenbar gleiche Tat in Rechnung gestellt wird.
Wie die angeblichen Filesharer ermittelt wurden, ist nicht bekannt. In Deutschland wurde für die Ermittlungen der Earth2160-Anbieter die in der Schweiz ansässige Logistep AG von Zuxxez beauftragt.
News Redaktion am Donnerstag, 29.03.2007 12:14 Uhr
Danke, ihr hattet recht einfach nichts machen und siehe da bis heute habe ich nichts mehr von denen gehört :-) MFG Pen ...
Welche meinung habt Ihr sollte ich nun tun, da die Rechnung bis zum 29.06.07 beglichen sein solle hoffe ich auf hilfreiche unterstützung. Hallo, aktuelle Informationen, Ratschläge und Diskussionen findest Du [URL="http://board.gulli.com/thread/792853-abmahn-laberthread ...
Hi Leute, was soll mir des jetzt genau sagen nach eurer Aussage nach? Ich habe am 19.06.07 ein schreiben der besagten Firma erhalten und soll nun 300€ zahlen. Da die tat Zeit am 19.09.06 gewesen ist könnte es Natürlich sein das ich des komplett geladen habe über "torrent-and-more". Welche m ...
Zitat: "Fragwürdig ist auch die Behauptung der Kanzlei, dass die User für die Sicherheit ihrer Rechner verantwortlich seien, und ein Einbruch auf das System sie nicht von der Haftung entbinde. umgekehrt schliesse ich daraus, das eine Mitschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld bei den Rechteinha ...
kannst du auch mal was konstruktives beitragen oder bist du immer noch am Thead voll zu müllen?? von dir gibt es keine einzige brauchbare info...... Du TROLL mal zum mitschreiben für alle hier!! ich hab schon mehre male in anderen threads angeboten, einen staatsanwalt und ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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