
Der Entwurf basiert auf dem Artikel 6 IV des Gesetzes zur Digitalen Ökonomie vom 21. Juni 2004, abgekürzt LCEN. Es sieht vor, dass jede natürliche oder juristische Person, die auf einer Online-Plattform genannt wird, das Recht hat, sich auf derselben Plattform zu äußern. Die französische Bürgerrechtsgruppe IRIS hatte sich gegen diese weitreichende Auslegung des Gesetzes ausgesprochen und gefordert, das "Recht zu antworten" solle nur dann Anwendung finden, wenn Falschinformationen verbreitet oder ehrenrührige Aussagen gemacht wurden.
Der französische Entwurf sieht vor, dass das "Recht zu antworten" auch dann Anwendung findet, wenn die Site keine Möglichkeit zum direkten Kommentar - durch Forenbeiträge oder Blogkommentare beispielsweise - bietet. Einfordern kann man das Recht laut Entwurf per Anschreiben des Seitenbetreibers. Das muss innerhalb von drei Monaten nach erscheinen des entsprechenden Textes auf der Webseite der Fall sein. Anschließend soll der Webmaster drei Tage Zeit haben, um die Antwort "unter gleichen Umständen als die ursprüngliche Botschaft und dargestellt als eine Ausübung des Rechts zu antworten" zu veröffentlichen. Die Antwort muss weiterhin an der gleichen Stelle wie der Ursprungstext erreichbar sein und mindestens eben so lange online bleiben.
Die europäischen Bürgerrechtler von EDRI führen einige Bedenken an. Das Recht auf Antwort kann durch Löschung des Ursprungsartikels umgangen werden, dadurch bestehe eine neue Möglichkeit, Druck auf Webmaster auszuüben. Weiterhin räumt der Entwurf eine maximale Antwortlänge in der Größenordnung des Ursprungsartikels, maximal jedoch 200 Zeilen vor. "Zeilen" als Längenmaß für Webtexte sind jedoch, gelinde gesagt, sinnlos.
Bis Mitte Juni geben die EU-Mitgliedstaaten ihre Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf ab. Das Gesetz bietet einigen Zündstoff - bislang können sich Foren- Blog- und Seitenbetreiber auf ihr Hausrecht berufen, kommt es zu unliebsamen Statements Dritter.
News Redaktion am Donnerstag, 29.03.2007 15:37 Uhr
Weil wir hier über trollen reden, wer droht hier wohl unsinnigerweise?, bei anderen Bloggern sind ähnliche Drohungen aufgetaucht. Na Holla, ich würd dem Herrn Handkäs, der stetig neue GMX ...
Ich müsste in der Akte nachsehen, mich würde es aber wundern wenn ich nicht o.g. Text verwendet hätte. Dann wundern Sie sich doch bitte: In der mündlichen Verhandlung vom 13.01.2006 erklärten die Parteien hinsichtlich der Klage jeweils unt ...
Jemand hat nichts besseres zu tun als drei Minuten nach dem Posten einer Newsmeldung diese zu kommentieren und alle stürzen sich auf den Kommentar statt auf die Meldung - erinnert mich an Fälle aus dem Handbuch des Komintern zu Desinformationsstrategien: Sublimierung einer Information durch Anti-I ...
Das ist garantiert auch in Foren verwendbar, dann verstummt er bald http://www.gulli.com/news/luegendetektor-fuer-chat-und-2007-03-30 ...
Auf mich wirkt es langsam schon fast masochistisch, wie Herr G. es einfach nicht lassen kann hier immer wieder zu posten :D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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