Der unabhängige IT- und Tech-Kanal!
internet.board.entertainment.games.hardware

  • gulli
  • Nachrichten
  • Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?

Frankreich: EU-Gesetzesentwurf für leichteres Trollen im Netz?

"Das "Recht zu antworten" ist Gegenstand eines Gesetzesentwurfs, den Frankreich bei der EU-Kommission eingereicht hat. Eigentlich dazu gedacht, um im Netz eine Entsprechung zur Gegendarstellung in den Printmedien zu schaffen, können die Entwürfe auch in Richtung eines Rechts auf Trolltum gelesen werden. Die nächsten Bauchschmerzen für Webmaster?

Der Entwurf basiert auf dem Artikel 6 IV des Gesetzes zur Digitalen Ökonomie vom 21. Juni 2004, abgekürzt LCEN. Es sieht vor, dass jede natürliche oder juristische Person, die auf einer Online-Plattform genannt wird, das Recht hat, sich auf derselben Plattform zu äußern. Die französische Bürgerrechtsgruppe IRIS hatte sich gegen diese weitreichende Auslegung des Gesetzes ausgesprochen und gefordert, das "Recht zu antworten" solle nur dann Anwendung finden, wenn Falschinformationen verbreitet oder ehrenrührige Aussagen gemacht wurden.

Der französische Entwurf sieht vor, dass das "Recht zu antworten" auch dann Anwendung findet, wenn die Site keine Möglichkeit zum direkten Kommentar - durch Forenbeiträge oder Blogkommentare beispielsweise - bietet. Einfordern kann man das Recht laut Entwurf per Anschreiben des Seitenbetreibers. Das muss innerhalb von drei Monaten nach erscheinen des entsprechenden Textes auf der Webseite der Fall sein. Anschließend soll der Webmaster drei Tage Zeit haben, um die Antwort "unter gleichen Umständen als die ursprüngliche Botschaft und dargestellt als eine Ausübung des Rechts zu antworten" zu veröffentlichen. Die Antwort muss weiterhin an der gleichen Stelle wie der Ursprungstext erreichbar sein und mindestens eben so lange online bleiben.

Die europäischen Bürgerrechtler von EDRI führen einige Bedenken an. Das Recht auf Antwort kann durch Löschung des Ursprungsartikels umgangen werden, dadurch bestehe eine neue Möglichkeit, Druck auf Webmaster auszuüben. Weiterhin räumt der Entwurf eine maximale Antwortlänge in der Größenordnung des Ursprungsartikels, maximal jedoch 200 Zeilen vor. "Zeilen" als Längenmaß für Webtexte sind jedoch, gelinde gesagt, sinnlos.

Bis Mitte Juni geben die EU-Mitgliedstaaten ihre Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf ab. Das Gesetz bietet einigen Zündstoff - bislang können sich Foren- Blog- und Seitenbetreiber auf ihr Hausrecht berufen, kommt es zu unliebsamen Statements Dritter.

News Redaktion am Donnerstag, 29.03.2007 15:37 Uhr

tagsTags: frankreich forum hausrecht edri gegendarstellung blog

Bookmark and Share
 
Weitere interessante News
16 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • fettes_Aspirin am 31.03.2007 14:58:24

    Weil wir hier über trollen reden, wer droht hier wohl unsinnigerweise?, bei anderen Bloggern sind ähnliche Drohungen aufgetaucht. Na Holla, ich würd dem Herrn Handkäs, der stetig neue GMX ...

  • fastix am 30.03.2007 22:07:34

    Ich müsste in der Akte nachsehen, mich würde es aber wundern wenn ich nicht o.g. Text verwendet hätte. Dann wundern Sie sich doch bitte: In der mündlichen Verhandlung vom 13.01.2006 erklärten die Parteien hinsichtlich der Klage jeweils unt ...

  • sphaeroid am 30.03.2007 22:02:25

    Jemand hat nichts besseres zu tun als drei Minuten nach dem Posten einer Newsmeldung diese zu kommentieren und alle stürzen sich auf den Kommentar statt auf die Meldung - erinnert mich an Fälle aus dem Handbuch des Komintern zu Desinformationsstrategien: Sublimierung einer Information durch Anti-I ...

  • fettes_Aspirin am 30.03.2007 20:14:53

    Das ist garantiert auch in Foren verwendbar, dann verstummt er bald http://www.gulli.com/news/luegendetektor-fuer-chat-und-2007-03-30 ...

  • [Dr`Gonzo] am 30.03.2007 16:17:03

    Auf mich wirkt es langsam schon fast masochistisch, wie Herr G. es einfach nicht lassen kann hier immer wieder zu posten :D ...

weitere Kommentare lesen     Nachricht kommentieren

 
News [Kurioses]

Apple filterte den Begriff "Jailbreak" im iTunes Store

Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr

befreit: ipad 3 & iphone 4s

Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.

mehr mehr lesen...

Browsergames
Gondal World

TOPTIPP: Gondal World

Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich! Escaria spielen

Escaria

Escaria

Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet! Escaria spielen

Artyria

Artyria

Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren. Artyria spielen

Gondal

Gondal

Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer. Gondal spielen

Last Emperor

Last Emperor

Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai. Last Emperor spielen

Nightcreeps

Nightcreeps

Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein. Nightcreeps spielen

gulli:picsArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli RSS NewsPresso Feedsgulli:Newslettergulli twittertgulli bei facebookgulli:news im AppStoreSeitenanfang