
Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf ist im Bundestag umstritten, weil die Daten unabhängig von einem konkreten Verdacht auf Vorrat gespeichert werden sollen. Und dies künftig für 180 statt für 90 Tage. Protokolliert werden soll, wer mit wem, wann und von wo aus telefoniert hat. Datenschützer haben auf ihrer Demonstration am 14. April in Frankfurt am Main für den Fall einer Neuregelung des Gesetzes erneut eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung um.
Auszüge aus der Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries zur Reform der Telekommunikationsüberwachung vor dem Deutschen Bundestag am 30. März 2007 in Berlin: (an die Fraktion der Grünen gewendet bezüglich der Regelung der Berufsgeheimnisträger bzw. einem Zeugnisverweigerungsrecht derer)
"(...) Nicht nur in der Frage, wer absoluten Schutz genießt, schießen Sie über das Ziel hinaus, sondern auch in der Frage, wie weit dieser Schutz reicht, fehlen Differenzierungen. Sie knüpfen nicht an die Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts an, sondern stellen allein auf die Person des Berufsgeheimnisträgers ab. Was das für Folgen hätte, will ich Ihnen verdeutlichen: Angenommen, ein Rechtsanwalt führt ein Telefongespräch, das mit seiner Rolle als Verteidiger nichts zu tun hat. Dann wird es von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nicht erfasst. Abhören dürfte man dieses Gespräch nach Ihren Vorstellungen nicht; denn Sie sagen: Einen Rechtsanwalt darf man nicht abhören. Sie knüpfen ja nur an der Person des Anwalts an. (...) Als Zeuge aussagen über dieses Telefonat müsste der Anwalt hingegen – er hat ja in dieser Hinsicht kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das, glauben wir, wäre unsystematisch. (...) Ein zweites Beispiel: Stellen Sie sich vor, jemand wickelt seine kriminellen Drogengeschäfte über das Telefon ab, macht das aber nicht von seinem eigenen Anschluss aus, sondern von dem Anschluss der unter ihm wohnenden Hebamme, die natürlich mit diesen Drogengeschäften gar nichts zu tun hat. Für die Hebamme bestünde kein Zeugnisverweigerungsrecht. Aber weil es ihr Telefon ist, wäre dieses Telefon pauschal von Überwachungsmaßnahmen ausgenommen. Das kann nicht das sein, was wir wollen. (...)
Wir brauchen im Gesetz eine klare Regelung dafür, bei der Verfolgung welcher Straftaten eine Telefonüberwachung überhaupt zulässig ist. (...)
Die Telefonüberwachung nicht mehr an konkrete Straftaten, sondern an allgemeine Kriterien zu koppeln, ist schwierig; darüber haben wir schon in der vergangenen Legislaturperiode öfter diskutiert. (...)
Ich meine, wir müssen mit dem Gesetz einen gerechten Ausgleich zwischen zwei widerstreitenden Interessen schaffen, nämlich zwischen dem Interesse des Einzelnen am Schutz vor übermäßigen Eingriffen des Staates in seine Freiheit und dem allgemeinen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung. Ich glaube nicht, dass man das dadurch erreicht, dass man einfach postuliert, die Zahl der Überwachungsmaßnahmen solle reduziert werden. Das ist schon deshalb verfehlt, weil es gar kein Übermaß an Telefonüberwachung gibt.
Dass die Telefonüberwachung eine der wirksamsten Ermittlungsmaßnahmen schlechthin ist, wissen wir. Deswegen können wir gar nicht auf sie verzichten. Wir müssen einfach nur zusehen, dass wir ihren Einsatz sachgerecht und verhältnismäßig regeln. (...)"
News Redaktion am Mittwoch, 18.04.2007 09:32 Uhr
besonders der punkt interessiert mich: Der Inhalt des Gesprächs und Daten, die Aufschluss über aufgerufene Internetseiten geben, dürfen hingegen nicht gespeichert werden... mfg jasons Sorry wenn ich das so sage, aber Frau Zypres hat von ihren eigenen Gesetzen kein ...
Also ich geh auf die straße falls es so schlimm kommt wie ich befürchte. Den Teil vom Tagesschau-Artikel möchte ich euch nicht vorenthalten und würde gerne eine Klärung finden, ob das nun so oder so umgesetzt wird. ...Zypries' Entwurf wurde heute vom Bundeskabinett besc ...
Hi, Lest mal §99 und §113a....irgendwie wiedersprechen die sich so sehr das es schon lächerlich ist! Und die Argumentatzion von Frau Zypres was die Stärkung der Bürgerrechte angeht ist jawohl blanker Hohn! Gruß Alef ...
Das einzige was mich daran interressiert ist, wie das Verfassungsgericht urteilen wird. Gegen die Richtlinie der EU sind auch Klagen anhängig. Die Menge von Gesetzen die Herr Köhler wegen Verfassungskonflikten abgelent hat dürfte wohl beispiellos in der Geschichte der BRD sein. *kotz* naja ...
das ist so traurig - dass es schon fast wieder lustig ist. Aber auch nur fast... Willkommen in der DDR 2.0 Eigentlich ist das hier schon schlimmer als in der DDR :( Wo soll das alles nur noch hinführen? Bald haben wir Zustände wie in dem Buch "1984" :dozey: ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
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Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
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