
Dr. Weichert in seiner Presseerklärung:
"Dieser Gesetzentwurf darf es nicht bis ins Bundesgesetzblatt schaffen: Die Bundesjustizministerin tut so, als wäre die sechsmonatige Vorratsspeicherung von TK-Verkehrsdaten nichts Besonderes und Neues. Tatsächlich würde das Gesetz uns mit einem Schlag in eine voll überwachte Informationsgesellschaft katapultieren. Für die vage Aussicht, den einen oder anderen Kriminellen zu fangen, werden 100 Prozent der Bevölkerung bei der Nutzung von Telefon, Handy, SMS, E-Mail und Internet überwacht. Dies ist eindeutig verfassungswidrig. Professionelle Kriminelle können sich der beabsichtigten Überwachung mit einfachen technischen Mitteln entziehen. Betroffen sein werden die Rechtschaffenen, die Gefahr laufen, unverschuldet in belastende Ermittlungen hineingezogen zu werden.
Eine europäische Richtlinie, die sowohl gegen die Kompetenzordnung der Europäischen Union wie auch gegen die europäische Grundrechtecharta verstößt, muss von keinem nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber spart gesellschaftliche Konflikte in den Medien bis hin zu Bundesverfassungsgericht und europäischem Gerichtshof, wenn er der Bundesregierung im Interesse der Bewahrung unserer freiheitlichen Informationsordnung hier die rote Karte zeigt."
In einem sehr ausführlichen Brief nimmt er wie gewünscht Stellung und zeigt dem Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Werner Kalinka auf, dass dieser Referentenentwurf nur unzureichend in der Lage ist, ein in sich schlüssiges Gesamtsystem bezüglich der heimlichen Ermittlungsmethoden und des rechtlichen Umgangs damit zu gewährleisten. Ein Schwerpunkt der Neuregelung sollte vielmehr ein umfassender Schutz des Kernbereichs privater Lebensgesaltung sowie der rechtsstaatlich notwendige möglichst einheitliche Schutz von Zeugnisverweigerungsrechten sein. Dr. Weichert weist weiterhin darauf hin, dass die Regelungen dieses Entwurfs die Eingriffsschwellen und Voraussetzungen für die Telekommunikationsüberwachung senken würde.
Der Straftatenkatalog, der eine solche zukünftig legalisieren wird, ist deutlich ausgeweitet worden. Selbst Verdächtigte, denen man Urkunds- oder Betrugsdelikte nachweisen will, könnte man demnach dann per Gesetz legal belauschen.
Auch kritisiert Weichert in seiner Stellungnahme, alleine der Verdacht einer mittels Telekommunikation begangenen Straftat würde eine Verbindungsabfrage bei den Providern erlauben, bisher durften diese Daten nur bei schweren Straftaten eingefordert werden. Es geht sogar weiter: Dynamische IP-Adressen könnten so schon zur Aufklärung von vergleichsweise geringfügigen Ordnungswidrigkeiten eingesetzt werden, weil sich deren Grundlagen vom Strafrecht hin zum Telekommunikationsgesetz wandeln würden.
"Erhalten die Behörden Zugriff auf Logdateien, so lassen sich umfassende Interessenprofile des Betroffenen abbilden. So ließe sich etwa bei einem Besuch einer Online-Zeitung genau nachvollziehen, für welche Zeitungsartikel er sich interessiert hat. Verknüpft man die Log-Dateien verschiedener Anbieter, lässt sich mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung ein umfassendes Persönlichkeitsbild erstellen. Hierauf soll je nach Gesezesbegründung - abgesehen vom einfachen Tatverdacht, der sehr leicht gegeben sein kann - ohne jede Einfgriffsschwelle zugegriffen werden. Der Richtervorbehalt besteht in diesem Fall ebenfalls nicht."
Dr. Thilo Weichert nimmt weiterhin Stellung zu den Voraussetzungen für die so genannte Zielwahlsuche und Funkzellenabfrage, die eine Vielzahl unbeteiligter Personen erfassen wird. Behörden können demnach auch bei unverdächtigen Bürgerinnen und Bürgern die Standortdaten ihrer Mobilfunktelefone protokollieren, um so Bewegungsbilder in Echtzeit zu erstellen.
Im Fall der Verdächtigung einer Person als Kontakt- oder Begleitperson kann ebenfalls eine akustische Wohnraumüberwachung, Telefonüberwachung, das Abhören von privaten Dialogen außerhalb von Wohnungen, Protokollieren und Mitscheiden aller Mobilfunkanrufe per IMSI-Catcher und nach einer Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung auch längerfristige Observationen durchgeführt werden.
Freunde und Bekannte des Verdächtigen können zum Aufspüren seines Aufenthaltsortes ins Visier der Richtmikrofone, Wanzen und Abhöreinrichtungen geraten. Alleine die Annahme mit einem Beschuldigten in Verbindung zu stehen, reicht aus, um laut Weichert ebenfalls bei den Behörden als Beschuldigter zu gelten.
Fazit: Wer den Inhalt der Stellungnahme mit all den aufgezählten Lücken in der Gesetzesinitiative einerseits und die ganzen neuen Überwachungsmöglichkeiten andererseits genauer studiert, dem kann bei diesem Szenario schon schlecht werden. Die Schwellen für einen erheblichen Eingriff in die Privatspähre sollen deutlich gesenkt werden. Das geht auch solche Personen etwas an, die sich nie etwas haben zu Schulden kommen lassen. Wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries von der SPD die Neuregelung der Telefonüberwachung im ARD-Morgenmagazin als eine Stärkung der Bürgerrechte bezeichnen kann, bleibt unklar und für viele Zuschauer nicht nachvollziehbar.
Bleibt zu hoffen, dieses Gesetz wird in dieser Form nie Realität werden - oder es wird kurzfristig nach dessen Verabschiedung durch das Bundesverfassungsgericht wieder ausser Kraft gesetzt.
News Redaktion am Donnerstag, 19.04.2007 19:40 Uhr
und ich suche immer noch einen programierer, der mir einen kleinen browser schreibt, welcher -via suchmaschinenergebnisse im sekundentakt wahllos auf webseiten zugreift -proxys dazu einstellen koennte -popup blocker beinhaltend -ohne verlaufsspeicherung - ... um denen endlich mal zu geben was s ...
dafür liebe ich die taz. Wenn ich genug Geld hätte würde ich sie auch wieder abbonieren scheiße das... ...
die taz dazu http://www.taz.de/dx/2007/04/20/a0153.1/text ...
He Gulli, unterstützt euer CMS das Attribut hspace für Bilder? Benutzt das mal bitte freut die Augen. :P scnr Gruß, m. ...
Schluss jetzt mit dem Gejammer! Die - die von bösen Taten wissen, sollten jetzt endlich mal aus der Hocke gehen und sich diesem offensiv in den Weg stellen. Es ist nun soweit! Volk! Erhebe Dich :rolleyes: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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