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Schweden: IPRED versagt

Die schwedische Gerichtsbarkeit hat im Verfahren gegen den Provider Ephone beschlossen, dass dieser nicht verpflichtet ist, die Daten von FTP-Usern auszuhändigen.

Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) ist seit dem 1. April diesen Jahres in Kraft. Auf den richtigen Knall warten die Schweden aber noch. Denn eigentlich sollte das Gesetz den Rechteinhabern ermöglichen, leichter gegen Urheberrechtsverletzer im Internet vorzugehen. Geworden ist daraus aber bisher nichts. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung schmälert die Hoffnungen, dass sich dies in Zukunft großartig ändern könnte.

Gleich, nachdem das Gesetz am 1. April aktiv wurde, wandten sich fünf Verleger an ein schwedisches Gericht. Ihnen war ein FTP-Server aufgefallen, über welchen urheberrechtlich geschützte Hörbücher verbreitet wurden. Mithilfe der IPRED-Richtlinie wollte man den Namen des Besitzers erfahren. Obwohl es ein privater Server war und die Hörbücher an sich nur eingeladenen "Gästen" zur Verfügung standen, unterzeichnete das Gericht das Auskunftsersuchen. Der Provider Ephone solle die Daten des Besitzers aushändigen.

Ephone war über diesen Beschluss wenig begeistert und unternahm einen interessanten Schritt. Man fragte die Kunden, ob man gegen den Beschluss Widerspruch einlegen solle, oder ob man ihn akzeptiert und die Daten aushändigt. Über 20.000 Kunden teilten dem Provider ihre Antwort mit. Davon waren 99 Prozent ein eindeutiges "Nein". Ephone legte Widerspruch ein. Gestern musste das Berufungsgericht nun eine Entscheidung fällen. Diese fiel sehr negativ aus - für die Verleger. Das Gericht negierte die Entscheidung der vorherigen Instanz und erklärte, dass Ephone die Daten des FTP-Server-Besitzers nicht aushändigen müsse.

Man argumentierte damit, dass der FTP-Server zwar urheberrechtlich geschützte Werke enthalten würde, eine Intention zur Urheberrechtsverletzung jedoch nicht bewiesen sei. Da der Server nach Login-Daten verlangte, habe er der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestanden. Ephone nahm das Urteil erfreut zur Kenntnis. Der eigenen Kundschaft hat man damit ein deutliches Zeichen gesandt. Die Frage ist lediglich, wie lange es hält. Eine gerichtliche Instanz können die Verleger nämlich noch hochwandern. Ob sie das tun werden, steht aktuell nicht fest. (Firebird77)

(via torrentfreak, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 14.10.2009 21:46 Uhr

tagsTags: urheberrechtsverletzung ephone ipred verlag intellectual property rights enforcement directive schweden urteil hörbuch

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 15.10.2009 14:59:09

    ... "Zugangserschwerung" auf Schwedisch! Weiter so! Endlich mal ein Richter, der Recht spricht! :T ...

  • keksausmainz am 15.10.2009 10:48:25

    Man fragte die Kunden, ob man gegen den Beschluss Widerspruch einlegen solle, oder ob man ihn akzeptiert und die Daten aushändigt. Über 20.000 Kunden teilten dem Provider ihre Antwort mit. Davon waren 99 Prozent ein eindeutiges "Nein". Schweden ist auch das e ...

  • OwenBurnett am 15.10.2009 10:07:42

    Wie wäre es alle PW geschützten RS Files als legale nicht öffentliche Privatkopieen definiert? ...

  • PhR34x0r am 15.10.2009 10:07:07

    die ganze welt wird verdummt. wirklich die ganze? nein, ein kleines land leistet tapfer widerstand und haut den bösen römern...ähh... der MAFIAA aufs maul (frei nach asterix). ...

  • Shadow27374 am 14.10.2009 23:13:55

    Interessant. Würde das nicht Plattformen wie Usenext und ähnlichem nicht ebenfalls "legal" (oder wie man es gerne nennen möchte) werden lassen? Usenext und andere Usenet Anbieter sind ja auch legal. Das was die Kunden darüber anstellen könnte illegal sein muss es aber auc ...

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