
Mit Kampagnen und Aktionen soll auf das Ziel der jährlichen Feier des geistigen Eigentums hingearbeitet werden: Stärkung des Bewusstseins dafür, wie Kreativität und Innovation durch entsprechende Schutzrechte gefördert werden. Die Leistungen der kreativ Schaffenden für Kultur und Gesellschaft sollen geehrt werden.
Dabei geht die WIPO gewohnt einseitig vor. Von den Problemen und Rechtsunsicherheiten, die starke Eigentumsregimes mit sich bringen, ist selbstverständlich keine Rede. Wie Kreativität und Innovation durch die Verwendung freier Lizenzen gefördert wird und was für eine beeindruckende Kultur sich rund um die Creative Commons entwickelt hat, findet ebenfalls nicht statt.
Im Gegenteil ruft die WIPO zu Kampagnen und Aktionen auf, in denen auf die Bedeutung der restriktiven Eigentumsregimes hingewiesen wird. An Schulen sollen Essay-Wettbewerbe zum Thema Geistiges Eigentum stattfinden, WIPO-Materialien sollen aus- und vorgestellt werden, in Kaufhäusern sollen die Vorzüge starker Markenrechtsregimes vorgestellt werden, da diese bekanntermaßen das Vertrauen der Kunden stärken usw. Immerhin, an Universitäten kann sich die WIPO Debatten zum Thema Open vs. Closed Source vorstellen, wobei auch hier offenbar der Aspekt "Freedom as Freedom of Speech" nicht wirklich realisiert wurde.
Entsprechend sollte das heutige Datum dazu genutzt werden, um auf die kulturellen und sozialen Errungenschaften freier Lizenzen, Creative Commons und der Public Domain hinzuweisen. Die WIPO wird diesen Job schwerlich selbst übernehmen wollen.
News Redaktion am Donnerstag, 26.04.2007 11:58 Uhr
Gedanken frei ... hm ... 40% ...
langweilig ...
Es geht um die Bedeutung des Wortes und jeder kann sich unter "Geistigeseigentum" ca. vorstellen was gemeint ist und darum geht es und nicht das es eine juristische Tatsache ist. Dann müssen wir eine semantische Analyse von "Geist" und geistig" vornehmen. Was ist "Geist ...
Es geht um die Bedeutung des Wortes und jeder kann sich unter "Geistigeseigentum" ca. vorstellen was gemeint ist und darum geht es und nicht das es eine juristische Tatsache ist. ...
Es gibt überhaupt kein "geistiges Eigentum". :T ...Danke, diese Antwort empfinde ich ebenso als einzig richtig! ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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