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Grundrechte per Dienstvorschrift außer Kraft gesetzt: Piratenpartei erwägt Strafantrag gegen Schily

Online-Durchsuchungen von Computern werden von den Nachrichtendiensten des Bundes bereits seit 2005 durchgeführt. Dies räumte die Bundesregierung am gestrigen Mittwoch in einer Sitzung des Innenausschusses ein. Die Rechtsgrundlage bildet eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily.

Die Opposition kritisierte diese Vorgehensweise als rechtswidrig und illegal. Die Piratenpartei fordert die Vernichtung aller durch diese Verfassungsbrüche gewonnenen Informationen und eine Offenlegung des Umfangs der durchgeführten Durchsuchungen. Darüber hinaus erwägt die Piratenpartei Deutschland einen Strafantrag gegen den Bundesinnenminister a.D. Otto Schily zu stellen. Vertreter der Linksfraktion, Jan Korte und Ulla Jelpke, warfen der Regierung Verlogenheit vor. Einerseits erwecke man den Eindruck, man suche erst noch nach Rechtsmitteln, andererseits werden bereits längerfristig Online-Durchsuchungen praktiziert. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, hält dieses Vorgehen ebenfalls für unzulässig - der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar 2007 der Polizei wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen Online-Durchsuchungen vorerst untersagt. Auch Politiker der Union äußerten offen ihre Zweifel.

Weder das geheime Ausspähen von Daten durch Geheimdienste noch durch die Polizei wurde bisher durch die Strafprozessordnung legalisiert. Im vorliegenden Fall ging es nicht einmal um die Arbeit von Geheimdiensten, die Anweisung von Schily hätte aber eben diese betreffen müssen. Politiker forderten offen die entsprechenden Haushaltsmittel sofort zu sperren und sprachen von einer Täuschung der Öffentlichkeit. Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sprach von einer Missachtung des Grundgesetzes, "wie sie in so offener Dreistigkeit bisher noch nicht zu hören war." Die Bundesregierung erkärte die Methodik grundsätzlich für zulässig. Man ist der Meinung, die Gesetzeslage würde den Nachrichtendiensten ihre Online-Durchsuchungen legalisieren. Um sie zu veranlassen, hatte der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eine entsprechende Dienstvorschrift abgezeichnet. Ob diese als Rechtsgrundlage ausreicht ist allerdings unter den Parlamentariern sehr strittig. Trotz einer klaren Absage der SPD setzt sich die Union weiter für eine Speicherung der Fingerabdrücke der sogenannten ePässe ein. Die Informationen sollen zwar nicht in einer Zentraldatei gespeichert werden, sehr wohl aber bei den 5.300 zuständigen Behörden.

Der Streit zwischen den beiden Regierungsparteien spitzt sich indes zu. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) griff die SPD für seine Verhältnisse ungewöhnlich scharf an. In der "Passauer Neuen Presse" verteidigte er die Forderung Schäubles, die Bundeswehr bei der Luftsicherung und beim Objektschutz einzusetzen. Die SPD dürfe sich in diesem Punkt nicht länger quer stellen. Beckstein weiter:

"Ich fürchte, dass wir uns mit der SPD erst nach einem hoffentlich nie kommenden Terroranschlag einigen können. Wenn es dazu kommt, werden wir in jedem Falle auch eine Diskussion über die Mitschuld bekommen."

Zum Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gewendet, sagte er: "Der Datenschutz darf nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Das wird von einseitigen Datenschützern verkannt." Die Spitze der SPD reagierte empört und konterte, man dürfe nicht mit der Angst der Bürger spielen. Der Sprecher vom Seeheimer Kreis, Johannes Kahrs, heizte in der Netzzeitung die Diskussion weiter an:

"Die Herren Beckstein und Schäuble demonstrieren mit ihrer Politik die Planungslosigkeit der Union im Bereich der inneren Sicherheit."

Warum Otto Schily Ende 2005 lediglich eine Dienstanweisung verfassen ließ und kein Gesetz anstieß, ist bislang unklar. Ebenfalls bleiben die genauen Methoden nebulös, die bei den Online-Durchsuchungen ihre Anwendung gefunden haben sollen. BundesTrojaner werden höchst wahrscheinlich nicht eingesetzt worden sein, eher handelt es sich um gezielte Hackangriffe der Beamten. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht noch eine höchst wichtige Entscheidung über ein nordrhein-westfälisches Gesetz aus, welches dem Landesamt für Verfassungsschutz von NRW das Instrumentarium der Online-Durchsuchung ausdrücklich erlauben soll. Einige Innenpolitiker scharren schon mit den Hufen: Vor einer bundesweiten Gesetzesinitiative will man dieses Urteil aber zunächst abwarten.

Macher Zuschauer mag das laute Getöse aus Berlin belustigend finden, helfen wird es den Bürgerinnen und Bürgern beim Schutz ihrer Rechte kaum. Es ist abzuwarten, ob sich die Piratenpartei tatsächlich zu ihrem Strafantrag gegen Schily durchringen wird. Ihre wenige Tage alte Rücktrittsforderung gegenüber Schäuble verhallte bis jetzt unbeantwortet.

News Redaktion am Donnerstag, 26.04.2007 17:45 Uhr

tagsTags: internet online geheimdienst opposition dieter wiefelspütz piraten partei ausspähung schily

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18 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • gisu am 28.04.2007 01:38:12

    Das ist grad Korintenkackerei, Punkt. Egal ob es nun Verfassungswidrig ist oder einen Straftatbestand erfüllt, es ist moralisch verwerflich wenn Politiker sich im Amt die Weichen für ihre Wirtschaftliche Zukunft stellen. Lobbyismus in seiner besten Form und der gehört Abgeschafft. Jeder Politiker ...

  • Gravenreuth am 27.04.2007 16:18:32

    Aber so nebenbei wenn ein Politiker eine Anweisung gibt die in die Grundrechte der Bürger eingreift, dafür muss es doch einen Straftatbestand geben? mfg Die für das Frühjahr 1983 geplante Volkszählung war verfassungswidrig http://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4h ...

  • Karnigals am 27.04.2007 16:09:10

    .... und welcher Straftatbestand soll durch a) diese Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily b) durch die Person Otto Schily verletzt worden sein? Nicht alles was illegal ist, ist zugleich auch strabar! Wenn selbsternannte "Verbrauc ...

  • Gravenreuth am 27.04.2007 16:06:06

    .... und welcher Straftatbestand soll durch a) diese Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily b) durch die Person Otto Schily verletzt worden sein? Nicht alles was illegal ist, ist zugleich auch strabar! Wenn selbsternannte "Verbraucherschützer" oder ...

  • Karnigals am 27.04.2007 16:05:51

    Ich versteh das ganze sowieso nicht, eigentlich müssten Politikern sämtliche Nebentätigkeiten untersagt werden (vor allem diese Lukrativen Nebenjobs ... , das ist doch einfach nurmehr eine Farce wenn Politiker in den Vorständen von großen Firmen sitzen, dass ist doch fast schon öffentlich zur ...

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